Parlament / Geschäfte / 25.4412
Zentralisierung gemeinsamer Verwaltungsdienste zur Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung
eingereicht am 10.11.2025 in der Wintersession 2025Erstrat: StänderatÜberwiesen an den Bundesrat (02.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 12.03.2026StänderatAnnahme
- 02.06.2026NationalratAnnahme
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um gemeinsame Verwaltungsdienste wie Finanzen, Personal, Beschaffungen, Übersetzungen und IT-Support soweit möglich zu zentralisieren, mit dem Ziel, die Effizienz der Bundesverwaltung zu erhöhen, Doppelspurigkeiten abzubauen, Kosten einzusparen und die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern.
Begründung
In der heutigen Bundesverwaltung werden viele administrative Funktionen – darunter Finanzen, Personalwesen, Beschaffungen, Übersetzungen und IT-Dienstleistungen – weitgehend dezentral in den einzelnen Departementen geführt. Diese Struktur führt zu hohen Kosten, ungleicher Qualität und unnötiger Komplexität bei der Steuerung und Koordination.
Internationale Erfahrungen zeigen, dass die Zentralisierung oder das Modell sogenannter „Shared Services“ erhebliche Effizienzgewinne, Qualitätssteigerungen und Einsparungen (von 15–30 %) bringen kann.
Auch in der Schweiz bestehen dafür günstige Voraussetzungen: Im Rahmen des Programms SUPERB werden derzeit Geschäftsprozesse der Bundesverwaltung standardisiert und digitalisiert. Diese Entwicklung schafft eine geeignete Grundlage, um zentrale Dienste effektiv zusammenzuführen und Synergien zu nutzen.
Eine moderne, leistungsfähige Bundesverwaltung ist auf eine schlanke und professionelle Organisation der unterstützenden Funktionen angewiesen. Durch die Zentralisierung dieser Dienste können die Departemente ihre Ressourcen stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion. Mit dem Entlastungspaket 2027 hat er in den Bereichen Finanzen, Informatik, Personal, Beschaffungen und Übersetzungen bereits Entlastungsmassnahmen, darunter Zentralisierungen, beschlossen. Diese Massnahmen werden grossmehrheitlich bis 2028 umgesetzt sein. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung des Departementalprinzips über weitere Querschnittsmassnahmen und Zentralisierungen entscheiden.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
