Parlament / Geschäfte / 25.4638
Anpassung der Beschaffungsschwellenwerte zur Stärkung der Schweizer Unternehmen
eingereicht am 18.12.2025 in der Wintersession 2025Erstrat: StänderatÜberwiesen an den Bundesrat (16.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 09.03.2026StänderatAnnahme
- 16.09.2026NationalratAnnahme
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den relevanten Branchen Anhang 4, Nr. 2 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) um eine berechenbare und transparente Methode zur Festlegung der Schwellenwerte zu ergänzen. Auf dieser Grundlage soll er die Schwellenwerte ab 2028 für Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen in Verfahren ausserhalb des Staatsvertragsbereichs (selektives Verfahren, Einladungsverfahren und freihändiges Verfahren) spätestens im 3. Quartal 2027 neu festlegen. Dieses Prinzip soll analog für alle folgenden Perioden gelten.
Begründung
Nach Art. 16 Abs. 1 BöB überprüft der Bundesrat die Schwellenwerte nach Konsultation des InöB periodisch gemäss den internationalen Verpflichtungen. Die periodische Überprüfung hat gemäss Government Procurement Agreement (GPA) alle zwei Jahre zu erfolgen. Bereits im Jahr 2023 blieben die Schwellenwerte des Bundes unverändert, obwohl die Baupreise in den beiden Jahren zuvor im zweistelligen Prozentbereich gestiegen waren. Die EU hat unterdessen ihre Schwellenwerte für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe per 1. Januar 2024 erhöht.
Um gute Marktbedingungen zu gewährleisten und lokale Schweizer Unternehmen zu stärken, ist es wichtig, den gesamten verfügbaren Spielraum unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu nutzen und diese Schwellenwerte im Einklang mit der Teuerung anzuheben. Dies würde zudem den administrativen Aufwand für Beschaffungsstellen sowie Unternehmen reduzieren.
Die Methode kann sich beispielsweise auf branchenbezogene Preisindizes wie den Baupreisindex abstützen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
