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26.1050AnfrageParloffen

Schutz der parlamentarischen Redefreiheit – Schreiben der EMS-Chemie Holding AG an Nationalrat Fabian Molina

eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)

StaatspolitikParlamentStrafrecht

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Am 24. September 2026 hat die EMS-Chemie Holding AG Nationalrat Fabian Molina ein eingeschriebenes Schreiben zukommen lassen, das sich ausdrücklich auf dessen Frage 26.7751 an den Bundesrat in der Fragestunde bezieht. Das Unternehmen wirft ihm darin vor, mittels seiner «öffentlich einsehbaren Frage an den Bundesrat» wissentlich falsche, verunglimpfende und rufschädigende Behauptungen zu verbreiten, fordert ihn auf, «derartige Aussagen künftig zu unterlassen», und droht andernfalls damit, ihn «hierfür haftbar zu machen».

Gegenstand der Beanstandung ist damit nicht eine Äusserung ausserhalb des Ratsbetriebs, sondern die Ausübung des parlamentarischen Fragerechts selbst. Nationalrat Molina hat in seiner Frage eine publizierte Recherche des Onlinemagazins «Republik» referiert und den Bundesrat um Prüfung gebeten. Genau dafür ist das Instrument der Fragestunde da.

Ich bitte das Büro deshalb, um die Beantwortung folgender Fragen:

• Bestätigt das Büro, dass die Frage 26.7751 als Äusserung in einem Rat unter die absolute Immunität gemäss Art. 162 Abs. 1 BV und Art. 16 ParlG fällt und Nationalrat Molina dafür weder straf- noch zivilrechtlich belangt werden kann? Und teilt das Büro die Auffassung, dass eine Unterlassungsaufforderung, die sich direkt auf eine solche Ratsäusserung bezieht und für die Zukunft weitere Fragen dieser Art unterbinden will, mit dem Schutzzweck der absoluten Immunität nicht vereinbar ist?

• Wie beurteilt das Büro Schreiben dieser Art grundsätzlich? Das Vorgehen entspricht dem international als SLAPP (strategic lawsuit against public participation) bekannten Muster: Ein finanzstarker Akteur droht mit rechtlichen Schritten, die in der Sache wenig Aussicht auf Erfolg haben, deren Zweck aber die Abschreckung ist – hier gerichtet gegen ein Ratsmitglied, um es von weiteren kritischen Fragen abzuhalten. Sieht das Büro Handlungsbedarf, um Ratsmitglieder vor solchen Einschüchterungsversuchen zu schützen, etwa durch eine klärende Stellungnahme gegenüber dem betroffenen Unternehmen, durch eine allgemeine Information der Ratsmitglieder über ihre Rechte in solchen Fällen oder durch eine Prüfung, ob das geltende Recht hier ausreichenden Schutz bietet?

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 30.10.2026. Rohdaten

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