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26.3293MotionWBFerledigt

Zielvereinbarungen für mehr Wertschöpfung und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft

eingereicht am 19.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (24.09.2026)

WirtschaftLandwirtschaft

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 19.06.2026KommissionBekämpft. Diskussion verschoben
  2. 24.09.2026KommissionZurückgezogen

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ rechtliche Grundlagen für Zielvereinbarungen mit der Privatwirtschaft insbesondere auch mit dem Detailhandel, zu schaffen.

Mit der Motion 22.4251 hat das Parlament den Bundesrat ausdrücklich verpflichtet, das eigenverantwortliche Engagement der Branche stärker einzubeziehen. Diese Vorgabe ist zentral, denn die jüngsten Entwicklungen im Detailhandel zeigen, dass wirtschaftlicher Druck dazu führen kann, Nachhaltigkeitsziele zugunsten kurzfristiger Preisvorteile abzuschwächen. Wenn einzelne Händler zunehmend auf weniger umwelt- und tierfreundlich produzierte Produkte setzen, entsteht ein direkter Nachteil für die Landwirtschaft, die in nachhaltige Produktionsmethoden investiert.

Dabei ist unbestritten: Eine produktive und ökologisch verantwortungsvolle Landwirtschaft kann nur bestehen, wenn ihre wichtigsten Marktpartner – insbesondere der Detailhandel – verlässlich handeln. Ohne planbare Absatzkanäle und faire Entschädigung verliert die Landwirtschaft die Grundlage, um langfristig nachhaltig zu produzieren und gleichzeitig ihre gesellschaftlichen Aufgaben wahrzunehmen.

Vornehmlich der Detailhandel trägt eine Schlüsselfunktion zwischen Landwirtschaft, Verarbeitung und Konsumentinnen und Konsumenten. Werden verbindliche Ziele definiert, die zentrale Nachhaltigkeitsaspekte aus dem Zukunftsbild abdecken und für alle Händler gelten, entsteht ein fairer und stabiler Rahmen. Dies verhindert, dass einzelne Akteure zulasten der Nachhaltigkeit abweichen, stärkt die wirtschaftliche Planbarkeit für die Landwirtschaft und gewährleistet gegenüber den Konsumierenden, dass die festgelegten Standards nicht unterlaufen werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Annahme

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 24.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.