Parlament / Geschäfte / 26.3576

26.3576MotionEJPDoffen

Beteiligung der Schweiz an Rückkehrzentren in Drittstaaten

eingereicht am 04.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: StänderatIn Ständerat geplant (10.09.2026)

Internationale PolitikMigration

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzulegen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass sich die Schweiz an den von Deutschland, Österreich, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland geplanten Rückkehrzentren in Drittstaaten beteiligen kann.

Deutschland, die Niederlande, Österreich, Dänemark und Griechenland planen Rückkehrzentren in Drittstaaten. Dorthin sollen ausreisepflichtige Ausländer gebracht werden, deren Wegweisung rechtskräftig ist. Von dort aus soll dann die definitive Ausreise organisiert werden

Die Schweiz hat ebenfalls grosse Probleme bei der Ausschaffung. Selbst Kriminelle werden heute nicht konsequent ausgeschafft.

Durch die Zusammenarbeit mit anderen Ländern könnten Sicherheitsrisiken und Kosten unter Wahrung der Grundrechtsstandards reduziert werden. Rückkehrzentren in Drittstaaten reduzieren die Unterbringungskosten, die Sozialhilfekosten, die Personalkosten und damit die Belastung für die Kantone, Gemeinden sowie Prämien- und Steuerzahler. Zugleich würde das Asylsystem entlastet.

Von zentraler Bedeutung ist die damit einhergehende Signalwirkung für Wirtschaftsmigranten, die sich ein besseres Leben in Europa zum Ziel setzen. Probleme bei der Rückführung von abgewiesenen oder ausgewiesenen Personen könnten mit Rückkehrzentren endlich angemessen gelöst werden, sodass mindestens die Anreize für das Stellen von aussichtslosen Ayslgesuchen deutlich verringert werden können.

Bleibt die Schweiz im Unterschied zu ihren Nachbarstaaten bei ihrer grosszügigen Schutzgewährung ohne Beteiligung an den Rückkehrzentren, so wird ein Pulleffekt in Richtung Schweiz ausgelöst, den es unbedingt zu verhindern gilt.

Der Bundesrat hat sich bereits in den folgenden Vorstössen zu Rückkehrzentren in Drittstaaten geäussert und diese zur Ablehnung empfohlen: Mo. FDP Fraktion 26.3100 «Durchsetzung von Rücknahmen. Sanktionen und Drittstaatenlösungen»; Mo. Gössi 26.3244 «Schweizer Teilnahme an Return-Hub-Projekten» und Mo. Riner 26.3336 «Beteiligung der Schweiz an Rückkehrzentren in Drittstaaten».

In den Stellungnahmen zu diesen Vorstössen hält der Bundesrat fest, dass mit der Verabschiedung der neuen Rückkehr-Verordnung auf EU-Ebene die rechtliche Grundlage für die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten (Return Hubs) geschaffen wird. Diese Verordnung stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar. Nach deren Notifizierung hat die Schweiz zwei Jahre Zeit, die notwendigen Anpassungen der Gesetzesbestimmungen im nationalen Recht vorzunehmen. Der Bundesrat erwartet einen Notifizierung im Oktober 2026. Mit der Übernahme der Rückkehrverordnung werden die rechtlichen Grundlagen zur Beteiligung an Externalisierungsprojekten geschaffen.

Bisherige Externalisierungsvorhaben auf europäischer Ebene wurden bislang nicht umgesetzt oder sie haben sich als nicht effizient und sehr teuer erwiesen. Wie der Bundesrat im Rahmen seines Berichts vom 15. April 2026 in Erfüllung des Postulats 23.4490 Caroni «Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland» dargelegt hat, wird er die Optionen einer Beteiligung aber prüfen, sollten entsprechende Projekte (wie z.B. Return Hubs) rechtskonform und nachhaltig umgesetzt werden. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass Externalisierungsansätze nationale Systeme ergänzen, jedoch nicht ersetzen können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Ablehnung

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.