Parlament / Geschäfte / 26.3661
Asylverteilzahlen neu dem Abstimmungsergebnis vom 14. Juni 2026 (Nachhaltigkeitsinitiative) anpassen!
eingereicht am 16.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, den Verteilschlüssel nach Art. 21c AsylG zur Verteilung von Asylbewerbern auf die Kantone neu nach Massgabe des Abstimmungsergebnisses vom 14.6.2026 über die Nachhaltigkeitsinitiative vorzunehmen. Ein möglicher Korrekturfaktor könnte wie folgt vorgenommen werden: Plus 20% bei Kantonen, deren stimmberechtigte Bevölkerung die Vorlage ablehnte - entsprechend minus 20% (respektive der verbleibende Anteil) bei Kantonen, deren stimmberechtigte Bevölkerung die Vorlage annahm.
Begründung
Die Nachhaltigkeitsinitiative hatte als erste Korrekturmassnahme den Familiennachzug und die Zuwanderung via Asyl vorgesehen. Offensichtlich gibt es Kantone, deren stimmberechtigte Einwohner keine Schwierigkeiten mit der Anwesenheit von Asylbewerbern haben - und andere Kantone, die grosse Mühe damit haben. Da ist es nur sinnvoll und logisch, den Verteilschlüssel entsprechend zu korrigieren.
Dies ist auch fair gegenüber den Asylbewerbern - sie werden dann eher dort untergebracht, wo sie offensichtlich willkommen sind.
Die Idee, den Asyl-Verteilschlüssel am Abstimmungsverhalten der Kantone auszurichten, ist kein Akt der Vergeltung – sie ist ein Akt der demokratischen Konsequenz. Wer eine Politik befürwortet, soll deren Auswirkungen auch spüren. Wer sie ablehnt, soll nicht gezwungen sein, ihre Folgen zu tragen. Dieser Grundsatz ist so alt wie der Föderalismus selbst: Kantone tragen Verantwortung für ihre politischen Entscheide.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone erfolgt seit der Neustrukturierung des Asylsystems 2019 nach einem bevölkerungsproportionalen Schlüssel. Dieser wird jährlich angepasst, hat sich in der Praxis bewährt und wird von den Kantonen getragen.
Gemäss Gesetz verständigen sich die Kantone untereinander über die Verteilung der Asylsuchenden (Art. 27 AsylG sowie Art. 21 und 22 AsylV 1). Eine Änderung des Verteilsystems fällt somit grundsätzlich nicht in die Kompetenz des Bundes, sondern muss im interkantonalen Verbund entschieden werden – es sei denn, die Kantone können sich nicht einigen. In diesem Fall legt der Bundesrat nach Anhörung der Kantone die Verteilungskriterien in einer Verordnung fest. Es liegen dem Bund keine Hinweise vor, dass die Kantone vom bewährten Verteilsystem abweichen wollen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
