Parlament / Geschäfte / 26.3743
Zuwanderungsabgabe. Ein Instrument für Kostenwahrheit und Steuerungsfähigkeit der Migration
eingereicht am 18.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: StänderatIn Ständerat geplant (10.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit auf die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eine Abgabe erhoben werden kann.
Die Abgabe kann auf Gesetzesstufe flexibel ausgestaltet werden und entweder von den zuwandernden Personen oder von den Arbeitgebern getragen werden, wobei Umfang, Dauer sowie sektorale und regionale Differenzierungen berücksichtigt werden können.
Begründung
Die Zuwanderung verursacht zusätzliche Kosten im Bereich Infrastruktur, Wohnraum, Bildung und öffentliche Dienstleistungen. Diese werden heute weitgehend von der bestehenden Bevölkerung getragen.
Eine Zuwanderungsabgabe schafft hier mehr Kostenwahrheit, indem sie sicherstellt, dass auch Neuzuwandernde oder deren Arbeitgeber einen angemessenen Beitrag leisten.
Dies erhöht die Transparenz der Zuwanderungspolitik, stärkt deren gesellschaftliche Akzeptanz und verbessert die steuernde Wirkung des Systems.
Die Einnahmen sollen zur Finanzierung von Integrationsmassnahmen sowie zur Entlastung betroffener Infrastrukturen und Arbeitsmarktbereiche eingesetzt werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, gestützt auf seinen Bericht vom 6. Mai 2026 in Erfüllung des Postulats Caroni 23.4365 «Zuwanderungsabgabe. Vor- und Nachteile, mögliche Ausgestaltungen sowie Einbettung» verfassungs- und völkerrechtskonforme Modelle für die Einführung einer Zuwanderungsabgabe weiter zu verfolgen und dem Parlament entsprechende Rechtsgrundlagen zu unterbreiten. Dabei wird er insbesondere berücksichtigen, was das Parlament bezüglich innerstaatlicher Umsetzung der konkretisierten Schutzklausel im Rahmen des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III) entscheidet.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
