Parlament / Geschäfte / 26.3795
Für eine Teilassoziierung an den Europäischen Wettbewerbsfonds, die für die Sicherheitspolitik der Schweiz entscheidend ist
eingereicht am 18.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (09.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Schritte für eine zumindest teilweise Assoziierung an den Europäischen Wettbewerbsfonds einzuleiten, dies als Ergänzung zur Teilnahme am Rahmenprogramm «Horizon Europe 2028‒2034». Die Assoziierung soll es Unternehmen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Schweiz ermöglichen, uneingeschränkt an europäischen Forschungskonsortien in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Digitalisierung und Weltraum teilzunehmen.
Begründung
Im August 2025 stellte die Europäische Kommission das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation «Horizon Europe 2028‒2034» vor. Eine der wichtigsten Neuerungen dieses Rahmenprogramms der neuesten Generation betrifft die Säule II «Competitiveness & Society», die ab 2028 mit dem Europäischen Wettbewerbsfonds verknüpft sein wird, der ebenfalls im Sommer 2025 lanciert wurde. Wesentliche Teile des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Digitalisierung, Sicherheit, Verteidigung und Weltraum, stehen ausschliesslich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Unternehmen offen, die in Ländern ansässig sind, die sowohl an «Horizon Europe 2028–2034» als auch am Europäischen Wettbewerbsfonds assoziiert sind.
Diese Veränderung bringt grosse Herausforderungen für die Schweiz mit sich, insbesondere in Bezug auf die Sicherheitspolitik. In der zur Vernehmlassung vorgelegten Sicherheitsstrategie erklärt der Bundesrat, er wolle die nationale und internationale Zusammenarbeit in den relevanten Bereichen verstärken, um die Sicherheit des Landes zu verbessern. Er beabsichtigt zudem, zur Sicherheit Europas beizutragen, indem die Schweiz ihre Stärken mit den europäischen Ländern teilt, wobei die innovative Forschung an erster Stelle steht. Die Umsetzung solcher Massnahmen erscheint ohne eine vollumfängliche Beteiligung am Programm «Horizon Europe» und dessen Säule II nicht realistisch.
Der digitale Bereich wird für die Schweiz ebenfalls eine Herausforderung darstellen. Nachdem die Schweiz vier Jahre lang vom Programm «Digital Europe» ausgeschlossen war, droht ihr nun erneut, daran gehindert zu werden, an bedeutenden europäischen Forschungskonsortien teilzunehmen oder diese zu leiten. Dies gilt auch für die Bereiche Cybersicherheit und Quanteninformatik, die für unsere strategische Autonomie von zentraler Bedeutung sind.
Dasselbe gilt für den Weltraumbereich, in dem die Schweiz als Innovationsstandort eine führende Rolle einnimmt und in dem Fortschritte ohne eine enge internationale und damit auch europäische Zusammenarbeit kaum denkbar sind.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Ziel der Motion, den Zugang der Schweiz zu wichtigen Forschungs-, Innovations- und Technologieprogrammen der EU sicherzustellen. Dies entspricht auch der im Rahmen des Pakets Schweiz–EU angestrebten systematischeren Beteiligung der Schweiz an EU-Programmen.
Die Schweiz nimmt derzeit an EU-Programmen wie Horizon Europe, Digital Europe (DEP) und Satellitennavigationsprogrammen teil. Der Bundesrat strebt die Weiterführung dieser Beteiligungen ab 2028 an. Die Ausgestaltung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), inklusive der darin enthaltenen Elemente des DEP, sind derzeit jedoch noch nicht bekannt und bleiben bis voraussichtlich Mitte 2027 Gegenstand von EU-internen Verhandlungen. Offen sind insbesondere die Struktur des ECF, seine Komponenten und Budgets sowie die Beteiligungsmöglichkeiten für Drittstaaten. So sieht der aktuelle Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission in bestimmten Bereichen – insbesondere mit Relevanz für die Sicherheit und Verteidigung– den Zugang für Drittstaaten wie die Schweiz nur unter noch abschliessend zu definierenden Zusatzbedingungen vor (bspw. Sicherstellung der Versorgungsicherheit, Festsetzung eines maximalen Drittstaatenanteils in einem Produkt). Im Bereich Weltraum nimmt die Schweiz seit 2014 mittels eines unbefristeten Kooperationsabkommens mit der EU an den Satellitennavigationsprogrammen Galileo und EGNOS teil. Diese Teilnahme ist auch unter dem ECF sichergestellt.
Eine allfällige Beteiligung ist auch vor dem Hintergrund ihrer finanziellen Auswirkungen und der finanzpolitischen Prioritäten des Bundes in den Sektorialpolitiken zu beurteilen. Da wesentliche Elemente des ECF und die Beteiligungsmöglichkeiten für Drittstaaten noch nicht feststehen, wäre eine Verpflichtung zu konkreten Schritten für eine Assoziierung zum heutigen Zeitpunkt verfrüht. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen auf EU-Seite eng. Er wird dem Parlament im Rahmen des Planungsberichts nach Artikel 148 Abs. 3ter des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (SR 171.10) den aktuellen Stand betreffend EU-Programme sowie 2027 die Finanzierungsbotschaft für die Teilnahme an den EU-Programmen im BFI-Bereich unterbreiten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
