Parlament / Geschäfte / 26.3835
Resettlement aussetzen, bis das Asylsystem stabilisiert ist
eingereicht am 18.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, das Resettlement-Programm auszusetzen, bis die Gesamtbestände im Asylprozess (ohne anerkannte Flüchtlinge und abgewiesene Asylbewerber mit Rückkehrunterstützung) im Jahresmittel auf unter 50'000 Personen gesunken sind.
Begründung
Der Bundesrat kann grösseren Personengruppen im Rahmen von Resettlement-Programmen Asyl gewähren (vgl. Art. 56 AsylG). Seit 2013 hat er rund 7'000 Personen aus Konfliktgebieten im Nahen Osten direkt in die Schweiz eingeflogen, bei denen es sich gemäss Beurteilung des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) um Flüchtlinge handelte. Per 1. April 2023 wurde das Resettlement suspendiert, um der starken Belastung des Schweizer Asylsystems Rechnung zu tragen.
Obwohl das Asylsystem nach wie vor massiv überlastet ist und die Gesamtbestände im Asylbereich auf Rekordniveau liegen, hat der Bundesrat am 30. April 2025 beschlossen, das Resettlement-Programm zu reaktivieren und 1'600 Personen direkt in die Schweiz einzufliegen. Viele dieser Personen sprechen kein Wort Deutsch, haben keine Ausbildung und bleiben langfristig von Sozialhilfe abhängig. Das ist verantwortungslos gegenüber der Schweizer Bevölkerung, welche die Folgen der verfehlten Asylpolitik trägt.
Statt die Fluchtursachen zu bekämpfen oder Hilfe vor Ort zu leisten, setzt Resettlement ein falsches Signal. Das untergräbt das Asylsystem und fördert die weltweite Wanderbewegung. Per Ende 2025 lag der Gesamtbestand im Asylbereich bei 235'057 Personen - ein absoluter Rekordwert. Davon befanden sich 136'004 Personen im Asylprozess (ohne anerkannte Flüchtlinge und abgewiesene Asylbewerber mit Rückkehrunterstützung). Daher ist das Resettlement-Programm auszusetzen, bis das Asylsystem nachhaltig stabilisiert ist. Das ist der Fall, wenn sich die Gesamtbestände im Asylprozess auf unter 50'000 Personen erholt haben.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahmen vom 20. August 2025 zu den gleichlautenden Motionen der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 25.3601 und Friedli 25.3625 «Resettlement aussetzen, bis das Asylsystem stabilisiert ist». Der Nationalrat lehnte die Motion 25.3601 am 24. September 2025 ab. Am 23. September 2025 lehnte der Ständerat die Motion 25.3625 ab.
Das Resettlement-Programm der Schweiz wird in enger Abstimmung mit den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie unter Berücksichtigung der Asyllage umgesetzt. Entsprechend fanden aufgrund der herausfordernden Asyllage zwischen April 2023 und September 2025 keine Resettlement-Aufnahmen statt. 2025 wurde das Programm in Absprache mit den Kantonen wieder aufgenommen. Bis Ende 2025 wurden 49 Resettlement-Flüchtlinge aufgenommen, für welche verschiedene Kantone Aufnahmeplätze angeboten hatten.
Am 30. April 2025 hat der Bundesrat beschlossen, das Resettlement-Programm 2024-25 bis Ende 2027 zu verlängern, womit für die Jahre 2026 und 2027 maximal je 400 Aufnahmen möglich sind. Die Entwicklungen und die aktuelle Auslastung im Asylbereich werden bei der laufenden Planung für dieses Jahr sowie im Hinblick auf die Festlegung der Aufnahmezahl 2027 weiter berücksichtigt.
Bis Ende 2026 passt das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Auftrag des Bundesrats das Umsetzungskonzept Resettlement an, um eine höhere Schwankungstauglichkeit sicherzustellen. Eine Kopplung an eine bestimmte Schwelle, wie sie in der Motion gefordert wird, ist deshalb weder notwendig noch zielführend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
