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Rücknahmeabkommen mit Eritrea abschliessen und den Vollzug von Wegweisungen sicherstellen

eingereicht am 18.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)

Internationale PolitikMigration

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt:

1. unverzüglich Verhandlungen mit Eritrea aufzunehmen mit dem Ziel, ein Migrations- und Rückübernahmeabkommen abzuschliessen

2. alle verfügbaren migrations- und aussenpolitischen Instrumente einzusetzen, insbesondere die Visaerteilung und die Entwicklungshilfe

3. sicherzustellen, dass das Abkommen die Identifizierung von Staatsangehörigen, die Ausstellung von Reisedokumenten und den wirksamen Vollzug von Wegweisungen garantiert

4. der Bundesversammlung alternativ konkrete Massnahmen zur Durchsetzung der Vollzugspflicht und der Vermeidung von Missbrauch im Asylwesen vorzulegen, sollte ein Abkommen nicht innert nützlicher Frist zustande kommen

Eritrea weigert sich seit Jahren, zwangsweise Rückführungen zu akzeptieren, und verunmöglicht damit die Durchsetzung rechtskräftiger Wegweisungsentscheide. Eritreer mit negativem Asylentscheid bleiben in der Schweiz, da Eritrea nur die freiwillige Rückkehr akzeptiert, die von den Abgewiesenen regelmässig verweigert wird.

Indem Abgewiesene die Schweiz nicht pflichtgemäss selbstständig verlassen, verletzen sie ihre Mitwirkungspflicht. Ein Leben in der Schweiz ist offenbar selbst mit Nothilfe attraktiver als in der Heimat. Das führt zu hohen Kosten, da sie das Sozialsystem belasten.

Das Problem wird immer grösser, da Eritrea zu den wichtigsten Herkunftsländern im Asylbereich gehört. Die bisherigen Bemühungen bleiben erfolglos, weshalb der Druck erhöht und Fehlanreize beseitigt werden müssen. Die Sogwirkung wird sich weiter verstärken und renitentes Verhalten begünstigen.

Der Bundesrat ist angehalten, bilaterale und multilaterale Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten abzuschliessen, um die Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu stärken sowie die illegale Migration und deren negative Folgen zu mindern (Art. 100 AIG). Trotz entsprechender parlamentarischer Aufträge blieb der Bundesrat bisher passiv (23.4038). Deshalb ist der Auftrag zu erneuern und zu präzisieren.

Der Bundesrat ist sich der bestehenden Herausforderungen in der Zusammenarbeit mit Eritrea bewusst und unterstützt, wie bereits bei der Motion Minder 23.4038 «Migrationsabkommen mit Eritrea anstreben», das Anliegen des Motionärs. Eritrea lehnt jedoch nach wie vor zwangsweise Rückführungen kategorisch ab. Es trifft nicht zu, dass das Problem, wie der Motionär ausführt, immer grösser wird: Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen Eritreas hat sich vielmehr seit 2019 von 470 auf 233 nahezu halbiert. Auch wenn Eritrea kein Schwerpunktland der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz ist, treibt der Bundesrat die Zusammenarbeit mit Eritrea weiter aktiv voran und nutzt jede Gelegenheit für Fortschritte.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Annahme

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.