Rücknahmeabkommen mit Eritrea abschliessen und den Vollzug von Wegweisungen sicherstellen
подано 18.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
Ще немає рішення палати чи комісії.
Поданий текст
Der Bundesrat wird beauftragt:
1. unverzüglich Verhandlungen mit Eritrea aufzunehmen mit dem Ziel, ein Migrations- und Rückübernahmeabkommen abzuschliessen
2. alle verfügbaren migrations- und aussenpolitischen Instrumente einzusetzen, insbesondere die Visaerteilung und die Entwicklungshilfe
3. sicherzustellen, dass das Abkommen die Identifizierung von Staatsangehörigen, die Ausstellung von Reisedokumenten und den wirksamen Vollzug von Wegweisungen garantiert
4. der Bundesversammlung alternativ konkrete Massnahmen zur Durchsetzung der Vollzugspflicht und der Vermeidung von Missbrauch im Asylwesen vorzulegen, sollte ein Abkommen nicht innert nützlicher Frist zustande kommen
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Обґрунтування
Eritrea weigert sich seit Jahren, zwangsweise Rückführungen zu akzeptieren, und verunmöglicht damit die Durchsetzung rechtskräftiger Wegweisungsentscheide. Eritreer mit negativem Asylentscheid bleiben in der Schweiz, da Eritrea nur die freiwillige Rückkehr akzeptiert, die von den Abgewiesenen regelmässig verweigert wird.
Indem Abgewiesene die Schweiz nicht pflichtgemäss selbstständig verlassen, verletzen sie ihre Mitwirkungspflicht. Ein Leben in der Schweiz ist offenbar selbst mit Nothilfe attraktiver als in der Heimat. Das führt zu hohen Kosten, da sie das Sozialsystem belasten.
Das Problem wird immer grösser, da Eritrea zu den wichtigsten Herkunftsländern im Asylbereich gehört. Die bisherigen Bemühungen bleiben erfolglos, weshalb der Druck erhöht und Fehlanreize beseitigt werden müssen. Die Sogwirkung wird sich weiter verstärken und renitentes Verhalten begünstigen.
Der Bundesrat ist angehalten, bilaterale und multilaterale Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten abzuschliessen, um die Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu stärken sowie die illegale Migration und deren negative Folgen zu mindern (Art. 100 AIG). Trotz entsprechender parlamentarischer Aufträge blieb der Bundesrat bisher passiv (23.4038). Deshalb ist der Auftrag zu erneuern und zu präzisieren.
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Позиція Федеральної ради
Der Bundesrat ist sich der bestehenden Herausforderungen in der Zusammenarbeit mit Eritrea bewusst und unterstützt, wie bereits bei der Motion Minder 23.4038 «Migrationsabkommen mit Eritrea anstreben», das Anliegen des Motionärs. Eritrea lehnt jedoch nach wie vor zwangsweise Rückführungen kategorisch ab. Es trifft nicht zu, dass das Problem, wie der Motionär ausführt, immer grösser wird: Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen Eritreas hat sich vielmehr seit 2019 von 470 auf 233 nahezu halbiert. Auch wenn Eritrea kein Schwerpunktland der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz ist, treibt der Bundesrat die Zusammenarbeit mit Eritrea weiter aktiv voran und nutzt jede Gelegenheit für Fortschritte.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
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Пропозиція Федеральної ради
Annahme
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
