Parlament / Geschäfte / 26.3896

26.3896InterpellationEFDoffen

Schuldenbremse. Nettozinslast statt Schuldenquote als Steuerungsgrösse?

eingereicht am 19.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (09.09.2026)

Finanzwesen

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Die Schuldenbremse ist eine Ausgabenregel, die den nominalen Schuldenstand stabilisiert. Die sinkende Verschuldungsquote ist eine Folge dieser Stabilisierung bei wachsendem BIP.

Die Finanzierungskonditionen des Bundes sind anhaltend ausserordentlich günstig. Zehnjährige Anleihen werden derzeit bei rund 0.35 Prozent verzinst, dreissigjährige bei rund 0.55 Prozent. Der Bund finanziert sich damit über das gesamte Laufzeitenspektrum klar unterhalb des nominalen Wirtschaftswachstums. Die Verzinsung liegt also auch am langen Ende durchgängig unter der Wachstumsrate. Unter dieser Konstellation verliert ein gegebener Schuldenstock im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung laufend an Gewicht, und die Schuldenquote bliebe selbst bei einem moderaten Primärdefizit stabil.

Angesichts dieser Ausgangslage stellt sich die Frage, ob für die Tragbarkeit der öffentlichen Finanzen der Schuldenstock oder der laufende Schuldendienst, also die Nettozinslast, die ökonomisch aussagekräftigere Grösse ist. Die internationale Literatur und die Logik des Verhältnisses von Verzinsung zu Wachstum legen Letzteres nahe. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen.

• Wie hat sich die Zinslast des Bundes im Verhältnis zum BIP seit 1990 entwickelt? Ich bitte um eine jährliche Auflistung von 1990 bis heute sowie um eine Projektion gemäss aktueller Finanzplanung für die kommenden fünf bis zehn Jahre.

• Welcher strukturelle Primärsaldo wäre erforderlich, um erstens die Schuldenquote und zweitens die Nettozinslast in Prozent des BIP konstant zu halten? Wie gross ist die Differenz zum Konsolidierungspfad, den die geltende Schuldenbremse gemäss Finanzhaushaltsgesetz vorschreibt? Anders gefragt: In welchem Umfang baut die heutige Regel Schulden über das hinaus ab, was für eine stabile Tragbarkeit nötig wäre?

• Wie beurteilt der Bundesrat die Nettozinslast als ergänzende oder alternative Steuerungsgrösse, insbesondere mit Blick auf das Verhältnis von Verzinsung und Wachstum sowie auf den Umstand, dass eine reine Bestandsgrösse die effektiven Finanzierungskosten nicht abbildet?

Zu Frage 1:

Werden die Zinsausgaben in Prozent des nominalen Bruttoinlandprodukts (BIP) dargestellt, wurde der Höchststand mit knapp 0,8% des BIP im Jahr 1999 erreicht. Danach sinkt der Wert bis zum Tiefststand 2021. Im Jahr 2025 erreichten die Zinsausgaben 1,0 Milliarde Franken, was 0,12 Prozent des BIP entspricht (vgl. Tabelle am Ende inkl. der aktuellen Finanzplanjahre). Wichtige Faktoren für diese Entwicklung sind unter anderem der Schuldenstand und das Zinsumfeld.

Zu Frage 2:

Die Schuldenbremse verlangt, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält (Art. 126 Abs. 1 BV). Das nominale Schuldenniveau bleibt damit auf Dauer konstant. Wächst gleichzeitig das nominale BIP, geht die Schuldenquote zurück. Die Nettoschulden des Bundes (Fremdkapital abzüglich Finanzvermögen) beliefen sich Ende 2025 auf 16,1 Prozent des BIP.

Die Tragbarkeit von Staatsschulden beschreibt die Fähigkeit eines Staates, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Zur Beurteilung gibt es verschiedene Indikatoren. Schulden gelten unter anderem dann als tragbar, wenn entweder die Schuldenquote auf nicht zu hohem Niveau stabil bleibt oder das nominale Wirtschaftswachstum über dem Zinssatz liegt, zu dem die verzinslichen Schulden bedient werden. Ist Letzteres der Fall, kann die Schuldenquote selbst bei dauerhaften Primärdefiziten stabil gehalten werden. Im umgekehrten Fall müssen Primärüberschüsse erwirtschaftet werden, sonst droht eine Schuldenspirale, weil die Zinsausgaben schneller wachsen als die Steuereinnahmen. Die Markterwartungen spielen für die Beurteilung der Schuldentragfähigkeit eine wesentliche Rolle.

Eine Grösse der Schuldenbremse ist der Finanzierungssaldo, welcher sich aus den Einnahmen abzüglich der Ausgaben ergibt. Wird der Finanzierungssaldo um die Zinsausgaben und -einnahmen (Nettozinsausgaben) bereinigt, erhält man den Primärsaldo. Dieser zeigt, ob ein Haushalt seine aktuellen Ausgaben ohne Bedienung der Schulden mit seinen Einnahmen finanzieren kann. Der Bund verzeichnete im Jahr 2025 einen positiven Finanzierungssaldo von 259 Millionen. Ohne Nettozinsausgaben resultierte ein Primärüberschuss von 806 Millionen, was 0,09 % des BIP entspricht.

Die Höhe des Primärsaldos (in % BIP), der die Schuldenquote stabilisiert, lässt sich schätzen und ergibt sich aus der Differenz der durchschnittlichen Verzinsung der Schulden zum nominalen Wirtschaftswachstum, multipliziert mit der Schuldenquote des Vorjahres. Derzeit könnte die Schuldenquote bei einem Primärdefizit von gut 1 Milliarde Franken bzw. 0,12 % des BIP stabilisiert werden, die Zahl variiert jedoch stark bei sich verändernden Annahmen. So stellt sich etwa die Frage, welcher Zinssatz für die Berechnungen verwendet werden soll. Würde der Zinssatz um 0,5 Prozentpunkte steigen, könnte die Schuldenquote noch bei einem Primärdefizit von rund 500 Millionen stabilisiert werden. Bei einem Anstieg um 1,0 Prozentpunkt, müsste ein ausgeglichener Primärsaldo erzielt werden.

Zu Frage 3:

Die Schuldenbremse begrenzt das Niveau der Ausgaben im Budget auf das Niveau der erwarteten Einnahmen, wobei auch die Konjunkturlage berücksichtigt wird (Art. 126 Abs. 2 BV). Eine Berücksichtigung der Zins-Wachstumsdifferenz ist im Rahmen der geltenden Schuldenbremse nicht möglich, da die Schuldenbremse nur temporäre Finanzierungsdefizite im Fall einer konjunkturellen Unterauslastung oder bei ausserordentlichen Ausgaben erlaubt. Die Berücksichtigung der Zins-Wachstumsdifferenz würde deshalb eine Anpassung der Schuldenbremse und folglich eine Verfassungsänderung erfordern. Zudem stehen bei diesem Ansatz das Zinsniveau und das Wirtschaftswachstum im Fokus, zwei makroökonomische Grössen, die von exogenen, nicht steuerbaren Faktoren bestimmt werden. Die Zinsen sind vom Marktumfeld abhängig, weshalb sich die Zinsausgaben nicht als Steuerungsgrösse eignen. Verschieben sich die Markterwartungen, kann eine Zunahme des Zinsaufwands drohen, selbst wenn sich der Schuldenstand kaum verändert. Diesbezüglich markante Veränderungen konnten während der Euroschuldenkrise beobachtet werden. Für den Bund bleibt die Höhe der Ausgaben die einzige direkt beeinflussbare Grösse. Die Ausgaben werden vom Bundesrat im Voranschlag beantragt und von den eidgenössischen Räten bewilligt.

Tabelle: Zinsausgaben, Zinseinnahmen und Nettozinsausgaben des Bundes

Zinsausgaben

Zinseinnahmen

Nettozins-ausgaben

Zinsausgaben

Zinseinnahmen

Nettozins-ausgaben

in Mio.

in Mio.

in Mio.

in % des BIP

in % des BIP

in % des BIP

1990

1'832

652

1'180

0.49

0.17

0.31

1991

2'050

740

1'310

0.52

0.19

0.33

1992

2'546

895

1'651

0.64

0.22

0.41

1993

2'486

1'076

1'411

0.61

0.26

0.35

1994

3'079

1'287

1'793

0.74

0.31

0.43

1995

3'080

1'440

1'641

0.73

0.34

0.39

1996

2'922

1'331

1'591

0.68

0.31

0.37

1997

3'079

1'139

1'940

0.71

0.26

0.45

1998

3'345

1'063

2'281

0.75

0.24

0.51

1999

3'586

681

2'905

0.79

0.15

0.64

2000

3'489

730

2'759

0.73

0.15

0.58

2001

3'394

749

2'645

0.69

0.15

0.54

2002

3'764

490

3'274

0.77

0.10

0.67

2003

3'293

329

2'964

0.67

0.07

0.60

2004

3'167

292

2'876

0.62

0.06

0.57

2005

3'577

335

3'242

0.68

0.06

0.61

2006

3'993

478

3'515

0.71

0.09

0.63

2007

3'635

690

2'945

0.61

0.11

0.49

2008

3'334

659

2'676

0.54

0.11

0.43

2009

3'042

477

2'565

0.50

0.08

0.42

2010

2'902

375

2'528

0.46

0.06

0.40

2011

2'669

376

2'292

0.41

0.06

0.35

2012

2'406

359

2'047

0.37

0.05

0.31

2013

2'128

246

1'882

0.32

0.04

0.28

2014

1'978

246

1'733

0.29

0.04

0.26

2015

1'878

276

1'602

0.28

0.04

0.24

2016

1'579

252

1'327

0.23

0.04

0.19

2017

1'400

358

1'042

0.20

0.05

0.15

2018

1'139

310

829

0.16

0.04

0.11

2019

1'022

301

722

0.14

0.04

0.10

2020

891

300

591

0.13

0.04

0.08

2021

760

268

491

0.10

0.03

0.06

2022

852

255

596

0.10

0.03

0.07

2023

1'252

591

661

0.15

0.07

0.08

2024

1'244

624

620

0.15

0.07

0.07

2025

1'015

469

547

0.12

0.05

0.06

VA 2026

1'026

371

655

0.12

0.04

0.07

VA 2027

1'081

408

673

0.12

0.05

0.07

FP 2028

1'002

449

553

0.11

0.05

0.06

FP 2029

1'078

527

551

0.11

0.06

0.06

FP 2030

1'190

572

618

0.12

0.06

0.06

Hinweise: Die Zinsausgaben setzen sich im Wesentlichen aus den Bruttozinsausgaben für die Geld- und Kapitalmarktschulden zusammen. Die Zinseinnahmen umfassen hauptsächlich Verzugszinsen aus Steuern und Abgaben sowie Zinseinnahmen aus Darlehen und Finanzvermögen.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.