Parlament / Geschäfte / 26.412
Anpassung der Krankenkassenprämien nur noch einmal alle vier Jahre
eingereicht am 19.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratZugewiesen an die behandelnde Kommission (07.05.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Die Krankenkassenprämien werden nur noch einmal alle vier Jahre angepasst. Nach der Anpassung der Krankenkassenprämien im Herbst 2032 per 1. Januar 2033 (im Nachgang zur Einführung der einheitlichen Finanzierung der Pflegeleistungen), erfolgt die nächste Anpassung der Krankenkassenprämien erst wieder im Herbst 2036 per 1. Januar 2037.
Begründung
Mit der parlamentarischen Initiative werden unter anderem folgende Zielsetzungen erreicht:
• Stabilität und Vorhersehbarkeit der finanziellen Belastung während einer Vierjahresperiode.
• Vermeidung von starken Schwankungen der jährlichen Krankenkassenprämienanpassungen als Folge der Bildung und Auflösung von Reserven.
• Senkung der Verwaltungskosten.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
