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Stärkung des Schweizer Weinmarkts durch die Einführung von Mindestschwellenpreisen

eingereicht am 29.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (29.09.2026)

WirtschaftFinanzwesenLandwirtschaft

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt:

• Mindestschwellenpreise für den Weinimport in die Schweiz einzuführen, die sich an den inländischen Produktionskosten orientieren, und dazu die Agrareinfuhrverordnung (SR 916.01) anzupassen.

• Folgende Schwellenpreise festzulegen (jährlich anpassbar):

WeinkategorieVorgeschlagener Schwellenpreis

Stille Weissweine (EU)CHF 6.00/Liter

Stille Rotweine (EU)CHF 7.00/Liter

Schaumweine (DOC)CHF 10.00/Liter

SüssweineCHF 8.00/Liter

• Einen Mechanismus mit variablen Zöllen vorzusehen: Liegt der Importpreis unter dem Schwellenpreis, so wird ein Zoll in Höhe der Differenz (Schwellenpreis – Importpreis) erhoben.

• Die Einfuhrmengen nicht-europäischer Weine auf 40 Prozent des Marktes zu begrenzen, damit die internationalen Verpflichtungen eingehalten werden.

• Einen Unterstützungsfonds für die Weinproduzentinnen und -produzenten einzurichten, der mit 30 Prozent der zusätzlichen Zolleinnahmen finanziert wird und der Modernisierung der Weinkeller sowie der Umstellung auf nachhaltige Produktionsmethoden dient.

• Die Auswirkungen der Massnahme nach zwei Jahren zu evaluieren und dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der die Auswirkungen der Massnahme untersucht auf:• den Marktanteil von Schweizer Wein;

• die Konsumentenpreise;

• die Beschäftigung in den Weinbauregionen;

• die Einhaltung der internationalen Abkommen.

Der Schweizer Weinbau ist in Gefahr!

Im Jahr 2023 machten Schweizer Weine lediglich 30 Prozent des Inlandmarktes aus, 70 Prozent wurden importiert. Die Importpreise ausländischer Weine liegen häufig deutlich unter den Schweizer Produktionskosten.

Die EU schützt ihre Weinproduzentinnen und -produzenten:

In den Gemeinsamen Marktorganisation gelten Mindestpreise für Getreide und spezifische Zölle für Wein.

Die Verordnung (EU) 2019/934 sieht Schutzklauseln vor.

Die Schweiz verfügt über einen kompatiblen Rechtsrahmen:

• Artikel 20 des Landwirtschaftsgesetzes ermöglicht Massnahmen zum Schutz von Agrarmärkten.

• Die Agrareinfuhrverordnung (SR 916.01) könnte angepasst werden, um einen ähnlichen Mechanismus für den Wein einzuführen, sofern dieser mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar ist.

• Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU (SR 0.916.026.81) enthält Schutzklauseln (Artikel 10), dank denen bei einer Gefährdung des inländischen Marktes vorübergehend Massnahmen getroffen werden können.

• Eine Reduzierung der Transporte reduziert den CO₂-Fussabdruck.

• Gleichzeitig werden die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt: Der Schweizer Weinbau beschäftigt 15 000 Personen und erzielt einen Jahresumsatz von 800 Millionen Franken.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.