Parlament / Geschäfte / 26.4301

26.4301InterpellationEJPDoffen

Laufende Steuern werden nicht in der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums berücksichtigt!

eingereicht am 29.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (29.09.2026)

Soziale FragenZivilrechtSteuer

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:

• Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Motion 24.3000 «Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums»?

• Bis wann beabsichtigt der Bundesrat, eine Vernehmlassungsvorlage und eine Botschaft zur Anpassung von Art. 93 SchKG vorzulegen?

• Welche der im Bericht vom 1. November 2023 skizzierten Umsetzungsvarianten werden derzeit geprüft und nach welchen Kriterien erfolgt die Wahl?

• Welche Kenntnisse hat der Bundesrat über kantonale oder kommunale Instrumente, die bei einer Pfändung die Bezahlung der laufenden Steuern erleichtern?

• Wie werden Kantone, Betreibungs- und Steuerbehörden sowie Fachorganisationen in die Ausarbeitung einbezogen und welche Unterstützung des Bundes ist für eine schweizweit praktikable Umsetzung vorgesehen?

Bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums werden die laufenden Steuern ordentlich veranlagter Personen nicht berücksichtigt. Diese Regelung führt dazu, dass Betroffene trotz laufender Schuldentilgung neue Schulden anhäufen. Sie geraten dadurch in eine Schuldenspirale, die den finanziellen Neustart erschwert.

Der Bundesrat befürwortete in seinem Bericht vom 1. November 2023 den Einbezug der laufenden Steuern und zeigte verschiedene Umsetzungsvarianten auf. Mit der Motion 24.3000, die 2024 von beiden Räten angenommen wurde, erhielt er den Auftrag, eine entsprechende Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vorzulegen. Im Januar 2025 hielt der Bundesrat fest, dass die Umsetzung davon separat erfolgen soll. Die verschiedenen Varianten sollen vertieft geprüft und anschliessend einer Vernehmlassung unterzogen werden. Eine entsprechende Vorlage wurde bislang nicht publiziert. Deshalb stellen sich Fragen zum Stand der Arbeiten und zum weiteren Zeitplan.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 23.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.