Laufende Steuern werden nicht in der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums berücksichtigt!
déposé le 29.09.2026 à la Session d'automne 2026Premier conseil: Conseil nationalEingereicht (29.09.2026)
Parcours dans les conseils
Les décisions des conseils et des commissions, dans les termes des Services du Parlement.
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Texte déposé
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:
• Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Motion 24.3000 «Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums»?
• Bis wann beabsichtigt der Bundesrat, eine Vernehmlassungsvorlage und eine Botschaft zur Anpassung von Art. 93 SchKG vorzulegen?
• Welche der im Bericht vom 1. November 2023 skizzierten Umsetzungsvarianten werden derzeit geprüft und nach welchen Kriterien erfolgt die Wahl?
• Welche Kenntnisse hat der Bundesrat über kantonale oder kommunale Instrumente, die bei einer Pfändung die Bezahlung der laufenden Steuern erleichtern?
• Wie werden Kantone, Betreibungs- und Steuerbehörden sowie Fachorganisationen in die Ausarbeitung einbezogen und welche Unterstützung des Bundes ist für eine schweizweit praktikable Umsetzung vorgesehen?
Ce texte n’existe qu’en allemand.
Développement
Bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums werden die laufenden Steuern ordentlich veranlagter Personen nicht berücksichtigt. Diese Regelung führt dazu, dass Betroffene trotz laufender Schuldentilgung neue Schulden anhäufen. Sie geraten dadurch in eine Schuldenspirale, die den finanziellen Neustart erschwert.
Der Bundesrat befürwortete in seinem Bericht vom 1. November 2023 den Einbezug der laufenden Steuern und zeigte verschiedene Umsetzungsvarianten auf. Mit der Motion 24.3000, die 2024 von beiden Räten angenommen wurde, erhielt er den Auftrag, eine entsprechende Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vorzulegen. Im Januar 2025 hielt der Bundesrat fest, dass die Umsetzung davon separat erfolgen soll. Die verschiedenen Varianten sollen vertieft geprüft und anschliessend einer Vernehmlassung unterzogen werden. Eine entsprechende Vorlage wurde bislang nicht publiziert. Deshalb stellen sich Fragen zum Stand der Arbeiten und zum weiteren Zeitplan.
Ce texte n’existe qu’en allemand.
Source : Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consulté le 23.10.2026. Données brutes
Publication non officielle. Les noms, les chiffres et les textes des votes figurent sans modification, tels que les Services du Parlement les publient.
