Parlament / Geschäfte / 26.4340
Umsetzung von durch das Parlament noch nicht genehmigter künftiger Botschaft der internationalen Zusammenarbeit
eingereicht am 30.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: StänderatEingereicht (30.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Die nächste Botschaft der internationalen Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz wird voraussichtlich 2028 vom Parlament beraten und verabschiedet und soll per 1. Januar 2029 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat im Juni 2026 Leitplanken für den künftigen strategischen Rahmen der internationalen Zusammenarbeit beschlossen, die in Forschung, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft teilweise kontrovers beurteilt werden. Insbesondere die Verschiebung der Mittel aus der langfristig angelegten internationalen Zusammenarbeit in die humanitäre Hilfe wird in der parlamentarischen Debatte noch zu diskutieren sein.
Gleichzeitig hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) bereits erste Entscheide getroffen, die sich auf die künftige strategische Ausrichtung beziehen. So ist vorgesehen, dass sich die Schweiz aus sechs Ländern zurückzieht. Auch wenn bestehende Kooperationsprogramme und -abkommen vorerst weitergeführt werden, ist davon auszugehen, dass mit der Vorbereitung und Umsetzung dieses Rückzugs, dem sogenannten «Phasing-out», bereits begonnen wird.
Damit stellt sich die grundsätzliche Frage, inwieweit Entscheide auf der Grundlage einer künftigen IZA-Strategie vorweggenommen werden dürfen, bevor das Parlament über diese beraten und entschieden hat.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
• Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die an der internationalen Zusammenarbeit beteiligten Bundesstellen keine Massnahmen zur Umsetzung der künftigen IZA-Strategie einleiten, welche die Entscheidungsfreiheit des Parlaments faktisch einschränken oder Entscheide vorwegnehmen?
• Wie wäre vorzugehen, falls das Parlament beschliesst, der langfristig ausgerichteten und präventiv wirkenden Entwicklungszusammenarbeit weiterhin eine hohe Priorität einzuräumen? Können bereits eingeleitete Massnahmen, insbesondere geplante Rückzüge aus Partnerländern, in diesem Fall gestoppt oder rückgängig gemacht werden? Wie stellt der Bundesrat dies sicher?
• Wurden bereits weitere Umsetzungsentscheide getroffen oder vorbereitet, die sich nicht auf die geltende, sondern auf die künftige IZA-Strategie beziehen? Falls ja, um welche Entscheide handelt es sich?
• Kann der Bundesrat am Beispiel Tansanias, aus dem sich die DEZA gemäss den neuen Leitplanken zurückziehen will, darlegen:
- seit wann die DEZA beziehungsweise die Schweiz im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit in Tansania engagiert ist; - an welchen Partnerschaften und Programmen sich der Bund dort beteiligt; - welchen finanziellen und inhaltlichen Umfang die Beteiligung an Produktentwicklungspartnerschaften hat; - an welchen Forschungspartnerschaften mit Bezug zu Tansania die Schweiz beteiligt ist und welchen Umfang diese haben und schliesslich, - welchen finanziellen und inhaltlichen Umfang die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Tansania hat?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 26.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
