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Nationaler Hitzeschutzfonds für Schulen

eingereicht am 30.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (30.09.2026)

FinanzwesenBildungUmwelt

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für einen nationalen Hitzeschutzfonds für Schulen zu schaffen: Der Fonds soll Kantone und Gemeinden finanziell dabei unterstützen, Mindeststandards zum Hitzeschutz an Schulen zu erfüllen, indem sie Schulgebäude an die zunehmende Hitzebelastung anpassen.

Der Fonds soll insbesondere Beiträge leisten für:

• die Umsetzung von neuen nationalen Mindeststandards, Hitzeschutzkonzepten an Schulen

• bauliche Massnahmen wie aussenliegende Beschattung von Schulgebäuden, Pausenplätzen; Dach- und Fassadenbegrünung sowie Massnahmen zur sicheren Nachtauskühlung

• die energetische Sanierung bestehender Schulgebäude unter besonderer Berücksichtigung des sommerlichen Wärmeschutzes

• Begrünungs- und Entsiegelungsmassnahmen auf Schularealen

• die Anschaffung von Messsystemen für Temperatur, Luftfeuchtigkeit und CO₂

• den Einbau energieeffizienter Kühlsysteme, wenn passive Massnahmen nachweislich nicht ausreichen

Die Hitzewellen in der Schweiz nehmen aufgrund der Klimaveränderungen an Intensität und Häufigkeit zu. Kinder und Jugendliche sind von hohen Temperaturen besonders betroffen. Bereits Temperaturen über 26 °C in Schulzimmern beeinträchtigen nachweislich Konzentration, Lernleistung und Gesundheit. Trotzdem fehlen heute schweizweit verbindliche Mindeststandards für den Hitzeschutz an Schulen, und zahlreiche Schulträger und deren Schulhäuser sind auf die neuen klimatischen Bedingungen nicht vorbereitet.

Die Umsetzung von Mindeststandards, Hitzeschutzplänen und somit das Investieren in klimaresiliente Schulbauten, wie es der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) fordert, stellt insbesondere kleinere oder finanzschwächere Gemeinden vor grosse finanzielle Herausforderungen. Obwohl die Volksschule und die Schul-Infrastrukturen der Sekundarstufe II in die Zuständigkeit der Kantone fallen, hat der Bund ein erhebliches Interesse daran, Gesundheit und Chancengleichheit in der ganzen Schweiz zu gewährleisten, unabhängig der Finanzkraft einer Gemeinde. Analog zu bestehenden Förderinstrumenten im Energie- und Klimabereich soll deshalb ein befristeter Hitzeschutzfonds geschaffen werden. Denkbare Optionen zur Finanzierung des Fonds könnten sein: Die Erweiterung der Zweckbindung der CO2-Abgaben (wird dem Verursacherprinzip gerecht) oder die Erweiterung der Programmvereinbarungen Umwelt im Bereich Naturgefahren.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.