Parlament / Geschäfte / 26.4380
Transparenz bei Prämienverbilligungen und öffentlich finanzierten Kostenbeteiligungen im Gesundheitswesen
eingereicht am 30.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zur Erstellung einer schweizweit einheitlichen jährlichen Statistik, welche die Bezüger nach Nationalität von Prämienverbilligungen sowie durch die öffentliche Hand übernommenen Kostenbeteiligungen im Bereich der Krankenpflege ausweist, anzupassen.
Die Statistik soll insbesondere folgende Merkmale enthalten:
• Anzahl Bezüger von individuellen Prämienverbilligungen nach Nationalität(en);
• Anzahl Bezüger der durch die öffentliche Hand übernommenen Prämien, Franchisen, Selbstbehalten, Spitalkosten- und (Grund-)Pflegebeiträge sowie weiteren Kostenbeteiligungen nach Nationalität(en);
• EU/EFTA-Bürger (und deren Angehörige) mit Wohnsitz im Ausland sind separat nach Nationalitäten(en) auszuweisen;
• Die durchschnittlichen Kosten pro Bezüger und Nationalität;
• Gegenüberstellung der Bevölkerungsanteile einer Nationalität mit ihrem Anteil an ausgerichteten Leistungen (Quote).
Begründung
Die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Krankenversicherung steigen seit Jahren stark an. Neben ihrem Anteil an den individuellen Prämienverbilligungen übernehmen Kantone und Gemeinden über Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen zunehmend auch Franchisen, Selbstbehalte sowie weitere Kostenbeteiligungen, insbesondere auch im Pflegebereich. Trotz der erheblichen finanziellen Belastung der Steuerzahler fehlt bislang eine schweizweit einheitliche und umfassende Transparenz darüber, welche Bevölkerungsgruppen in welchem Umfang von diesen Leistungen profitieren. Für eine faktenbasierte Diskussion über die Entwicklung der Gesundheits- und Sozialausgaben ist jedoch eine vollständige Datengrundlage unerlässlich, zumal Zuzüger bereits unmittelbar nach Einreise bei Erfüllen der Voraussetzungen Anrecht auf steuerfinanzierte Prämienverbilligungen haben, ohne zuvor längere Zeit Steuern zu deren Finanzierung geleistet haben. Bereits über ein Viertel der Versicherten erhält eine Prämienverbilligung. Die Transparenzlücke ist auch vor dem Hintergrund der internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit i.V.m. dem Freizügigkeitsabkommen zu schliessen. Aufgrund des Gleichbehandlungsgebots bestehen zudem wesentliche grenzüberschreitende finanzielle Verpflichtungen der Schweiz zugunsten EU-Bürger mit Wohnsitz im Ausland und deren Angehörigen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 28.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
