Parlament / Geschäfte / 26.4386
Stärkung der Schweizer Agrarproduktion durch Anpassung der Getreidepflichtlager an den realen Bedarf
eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen und dem Parlament gegebenenfalls die erforderlichen Gesetzesänderungen zu unterbreiten, um:
1. die Pflichtlager für Brotgetreide und Hartweizen so zu bemessen, dass sie den gesamten inländischen Bedarf während vier Monaten effektiv decken. Die Berechnung soll die Importe von Mehl, Teiglingen, Halbfertig- und Fertigprodukten der Bäckereibranche sowie Teigwaren berücksichtigen und dafür auf transparente Umrechnungsfaktoren in Getreideäquivalente abstützen;
2. Unternehmen, die diese Produkte erstmals in der Schweiz in Verkehr bringen, einer Lagerungs- oder Finanzierungspflicht zu unterstellen, berechnet nach den Mengen, die tatsächlich in Verkehr gebracht werden. Diese Mengen werden anhand standardisierter Umrechnungsfaktoren, differenziert nach Produktkategorie und durchschnittlichem Getreideanteil, in Getreideäquivalente umgerechnet;
3. die Erfüllung dieser Lagerungs- oder Finanzierungspflicht sicherzustellen durch Lagerung von Vorräten, Übertragung der Lagerung an eine gemeinsame Organisation oder einen gleichwertigen Finanzierungsbeitrag. Die Pflichten, die bereits im Vorfeld erfüllt sind, sind zu berücksichtigen, so dass keine Doppelbelastung entsteht. Für sehr geringe Mengen können Freigrenzen oder vereinfachte Verfahren vorgesehen werden;
4. sicherzustellen, dass die Finanzierung der zusätzlichen Vorräte durch eine entsprechende Senkung von Zöllen, beweglichen Teilbeträgen oder anderen Einfuhrabgaben nicht wieder aufgehoben wird. Ist eine solche Lösung mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz unvereinbar, so schlägt der Bundesrat einen alternativen Mechanismus vor, der die vollständige Finanzierung der zusätzlichen Vorräte und einen ausgeglichenen Anteil der betreffenden Produkte sicherstellt;
5. die notwendigen Massnahmen zu treffen, um den Schweizer Getreideproduzentinnen und -produzenten durch die Bildung und Finanzierung zusätzlicher Vorräte kostendeckende Preise zu garantieren.
Begründung
In einer Krise muss die Ernährung der Bevölkerung sichergestellt werden. Steigende Importe und Trockenperioden wie im Jahr 2026 gefährden die Versorgung. Die Getreidepflichtlager müssen den realen Bedarf während vier Monaten decken und dabei auch Importe von verarbeiteten Produkten berücksichtigen. Ihre Finanzierung muss gerecht ausgestaltet sein und dazu beitragen, den Schweizer Getreideproduzentinnen und -produzenten kostendeckende Preise zu garantieren.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 30.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
