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PFAS: Berücksichtigt der nationale Aktionsplan die Erwartungen der Bevölkerung?
eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Die Studie des Schweizer Umweltpanels der ETH Zürich zeigt, dass die Bevölkerung eine strengere Regulierung von PFAS – einer seit Jahrzehnten dokumentierten Problematik – breit unterstützt. Elf der zwölf vorgelegten Massnahmen – obwohl für die Industrie einschneidend – finden bei einer Mehrheit der Befragten Zustimmung, namentlich eine Kennzeichnungspflicht für Produkte, welche die erwähnten Stoffe enthalten, strengere Grenzwerte für Trinkwasser und Lebensmittel, eine verstärkte staatliche Überwachung sowie eine Abgabe für Unternehmen, die Produkte mit Ewigkeitschemikalien herstellen. Die Studie zeigt zudem, dass 83 Prozent der Befragten ein kleineres Produktangebot in Kauf nehmen würden und 65 Prozent bereit wären, für PFAS-freie Produkte mehr zu bezahlen.
Die Autoren halten abschliessend fest, dass die Unterstützung für strenge Massnahmen zunimmt, je besser die Risiken wissenschaftlich belegt sind.
Das Bundesamt für Umwelt erarbeitet derzeit einen nationalen Aktionsplan, der dem Bundesrat bis Ende 2027 unterbreitet werden soll.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
• Wird der künftige PFAS-Aktionsplan eine Kennzeichnungspflicht für PFAS-haltige Produkte vorsehen, wie sie eine Mehrheit der Bevölkerung wünscht?
• Zieht der Bundesrat im Rahmen des Aktionsplans strengere Grenzwerte für PFAS in Trinkwasser und Lebensmitteln in Betracht?
• Werden Massnahmen nach dem Verursacherprinzip geprüft, etwa eine Lenkungsabgabe für Unternehmen, die PFAS herstellen, oder eine Beteiligung dieser Unternehmen an den Kosten für die Sanierung belasteter Böden? Wenn ja, nach welchem Zeitplan?
• Wie rechtfertigt der Bundesrat einen Zeitplan, nach dem ein nationaler Aktionsplan erst Ende 2027 verabschiedet werden soll, obwohl reproduktionstoxische Stoffe wie Trifluoressigsäure bereits im Grundwasser gemessen werden und andere Länder schon verbindliche Massnahmen ergriffen haben? Ist der Bundesrat bereit, den Zeitplan zu beschleunigen? Wenn nein, warum nicht?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 28.10.2026. Rohdaten
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