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Qualität des Service public braucht genügend Personal

eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)

StaatspolitikFinanzwesenBeschäftigung und Arbeit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Bundesverwaltung über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Gewährleistung eines qualitativ hochstehenden Service public notwendigen Personalressourcen verfügt. Bei neuen Aufgaben ist der Personalbedarf angemessen zu berücksichtigen. Werden Personalressourcen abgebaut, sind Aufgaben und Leistungsumfang entsprechend anzupassen.

Die Bundesverwaltung steht unter erheblichem Spardruck. In verschiedenen Verwaltungseinheiten führen Sparvorgaben bereits heute zu Stellenabbau und Kündigungen. Gleichzeitig nehmen Aufgaben und Anforderungen weiter zu.

Die Zahlen zeigen, dass die Personalausgaben nicht Treiber des Ausgabenwachstums sind. 2015 betrug der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben noch 8,4, 2025 waren es noch 7,4 %. Während die Gesamtausgaben in zehn Jahren um rund 34 % stiegen, nahmen die Personalausgaben lediglich um rund 19 % zu.

Gleichzeitig wächst die Bevölkerung, Aufgaben werden komplexer und neue politische Aufträge kommen hinzu. Die Zahl der parlamentarischen Vorstösse inklusive Fragestunde ist gemäss Curia Vista in den vergangenen 20 Jahren ebenfalls um rund 140 % gestiegen.

Fortdauernde Sparvorgaben bei gleichzeitig wachsenden Aufgaben führen zu immer neuen Reorganisationen. Diese binden erhebliche Ressourcen für Veränderungsprozesse – Ressourcen, die für die eigentliche Aufgabenerfüllung fehlen. Permanente Reorganisation und Spardruck ist nicht gleichbedeutend mit höherer Effizienz.

In vielen Verwaltungseinheiten sind die Spielräume ausgeschöpft. Weiterer Stellenabbau bei wachsenden Aufgaben gefährdet Qualität und Leistungsfähigkeit und belastet Gesundheit und Motivation der Mitarbeitenden. Noch sind die Identifikation mit der Arbeitgeberin Bund und die Leistungsbereitschaft gemäss Personalbefragung hoch. Permanenter Spardruck und pauschale öffentliche Kritik am Bundespersonal gefährden jedoch zunehmend auch dieses wichtige Kapital des Bundes.

Wer einen leistungsfähigen Service public will, muss die notwendigen Personalressourcen bereitstellen. Wo Aufgaben wachsen, muss auch die Schaffung zusätzlicher Stellen möglich sein. Werden Stellen abgebaut, muss transparent entschieden werden, welche Aufgaben reduziert und auf welche Leistungen verzichtet wird.

Mehr Aufgaben, weniger Personal und gleichzeitig unveränderte Qualität sind auf Dauer nicht miteinander vereinbar.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 27.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.