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26.4412InterpellationUVEKoffen

Im Anschluss an die parlamentarische Initiative Bauer: Rasche Anpassung des Anteils der RTVG-Abgabe für private Veranstalter

eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)

Medien und KommunikationSteuer

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Die parlamentarische Initiative 22.407 (Bauer) sah vor, den Anteil der Radio- und Fernsehabgabe für private regionale Veranstalter zu erhöhen. Der Vorschlag, den Abgabenanteil für Radio und Fernsehen von 4‒6 Prozent auf 6‒8 Prozent zu erhöhen, wurde von den Räten unterstützt und führte zu einer Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG). Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Es muss rasch gehandelt werden, denn die Lage der betroffenen Medien ist besorgniserregend: Laut der Stiftung Werbestatistik Schweiz gingen die Werbeumstätze beim Radio im Jahr 2025 um 10,4 Prozent zurück. Im Jahr 2026 bestätigt sich der Trend.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

• Ist er auch der Meinung, dass die regionalen Radio- und Fernsehveranstalter bei der Information und Meinungsbildung eine wichtige Rolle spielen?

• Ist er bereit, die Ratsbeschlüsse rasch umzusetzen? In welchem Zeitraum?

• Anerkennt er, dass das Ziel der Abgabenerhöhung darin besteht, den regionalen Veranstaltern tatsächlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen und angesichts sinkender Abgabe-Einnahmen nicht einfach nur den derzeitigen Betrag beizubehalten?

• Ist er daher bereit, den Anteil so festzulegen, dass den regionalen Veranstaltern tatsächlich zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stehen?

Die aktuellen Diskussionen über die Zukunft der SRG-Konzession dürfen den Entscheid über die Neuverteilung der Abgabe nicht verzögern. Zwar ist die SRG zu erheblichen Einsparungen gezwungen, doch darf die schwierige finanzielle Lage der privaten Radiosender nicht ausser Acht gelassen werden, da sonst die Vielfalt und die Qualität der Berichterstattung gefährdet wären.

In seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative betonte der Bundesrat, dass unabhängige und vielfältige Medien eine wichtige demokratiepolitische Funktion erfüllen. Er erklärte, er unterstütze damit «die Anpassung der Bandbreite für die Abgabenanteile für die lokalen und regionalen Veranstalter mit Leistungsauftrag».

Die Lage der regionalen Radio- und Fernsehveranstalter hat sich jedoch erheblich verschlechtert: Sie sehen sich mit sinkenden Werbeeinnahmen konfrontiert und viele von ihnen sind von der Streichung des Beitrags für die Verbreitung von Programmen in den Bergregionen betroffen. Die Gefahr von Entlassungen in Redaktionen, die ohnehin schon über begrenzte Ressourcen verfügen, ist sehr real. Eine rasche Umsetzung und die Berücksichtigung des Anliegens der Gesetzesänderung sind daher besonders wichtig.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 03.11.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.