Parlament / Geschäfte / 26.4427
Angleichen der Arbeitszeit der Bundesangestellten an die Arbeitszeit vergleichbarer Arbeitgeber
eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die wöchentliche Arbeitszeit der Bundesangestellten von heute 41,5 Stunden auf 40 Stunden zu senken und die Bundespersonalverordnung entsprechend anzupassen. Die Änderung soll ohne Lohneinbussen erfolgen.
Begründung
Die Anstellungsbedingungen der Bundesangestellten stehen seit Jahren unter politischem Druck. Regelmässig wird gefordert, die Bedingungen stärker den Bedingungen vergleichbarer Arbeitgeber im privaten sowie im öffentlichen und halböffentlichen Sektor anzugleichen.
Die Vergleichsstudie, die das Eidgenössische Personalamt in Erfüllung der Postulate Nantermod (23.3070) und Bauer (23.3087) bei der PwC in Auftrag gegeben hat, liefert hierfür eine umfangreiche Datenbasis. Der Vergleich der Arbeitszeiten ergibt ein eindeutiges Resultat: In der Bundesverwaltung gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 41,5 Stunden. In 69 Prozent aller Organisationen der Vergleichsgruppe liegt die Arbeitszeit tiefer; im privaten Sektor ist dies sogar in 86 Prozent der Organisationen der Fall. Die 40-Stunden-Woche ist in der Vergleichsgruppe am weitesten verbreitet (41 Prozent). In weiteren 5 Prozent der Unternehmen des privaten Sektors gilt bereits heute die 39-Stunden-Woche; bei den Organisationen der Vergleichsgruppe, die zum öffentlichen und halböffentlichen Sektor zählen, liegt der Anteil sogar bei 13 Prozent.
Gleichzeitig wurden die Anstellungsbedingungen der Bundesangestellten in verschiedenen Bereichen verschlechtert: Der Ferienanspruch ab dem 60. Altersjahr wurde gesenkt und die Treueprämie reduziert, und ein Teil der Risikoprämie im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge geht nun zulasten der Angestellten. Mit dem neuen Lohnsystem wurde zudem ein tieferer Maximallohn eingeführt, und die Zeit, die es braucht, um diesen zu erreichen, wurde erheblich verlängert.
Wer die Anstellungsbedingungen beim Bund mit denjenigen auf dem freien Arbeitsmarkt vergleicht und daraus ableitet, dass sie beim Bund verschlechtert werden müssen, muss diesen Vergleich konsequenterweise auch in denjenigen Bereichen ernst nehmen, in denen die Bundesverwaltung weniger gut abschneidet. Der Vergleich mit dem freien Arbeitsmarkt darf nicht nur einseitig erfolgen.
Zufriedenstellende und wettbewerbsfähige Anstellungsbedingungen sind unerlässlich, wenn man qualifizierte Angestellte gewinnen und halten und so die Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung langfristig gewährleisten will.
Wer marktgerechte Bedingungen fordert, muss sich auch dann dafür einsetzen, wenn sie zugunsten der Angestellten sind.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 26.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
