Parlament / Geschäfte / 26.4439
Automatisiertes Fahren. Vision des Bundes und Klärung der Zuständigkeiten
eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, eine positive Vision für das führerlose Fahren (Automatisierungslevel 4 und 5) vorzulegen. Diese soll enthalten:
• Rolle führerloser Fahrzeuge im Gesamtverkehrssystem und im öffentlichen Verkehr
• Ziele bei der Verkehrssicherheit, der Raumentwicklung und beim Zugang zur Mobilität
• Klärung der zukünftigen Zuständigkeiten zwischen den Bundesämtern, den Kantonen und den Gemeinden (u. a. Typengenehmigung, Zulassung, Streckengenehmigung, Beaufsichtigung der Operatoren, ÖV-Konzessionen, Daten und Konnektivität); Aufzeigen wo Lücken, Doppelspurigkeiten oder unklare Schnittstellen bestehen
Begründung
Seit Montag sind beim Pilotprojekt im Furttal schweizweit das erste Mal führerlose Fahrzeuge (mit Sicherheitsperson) im regulären Betrieb mit Passagieren unterwegs. Das Projekt wird von der SBB und den Kantonen ZH und AG getragen. Weitere Projekte und Pilotversuche bestehen in anderen Gebieten. Gleichzeitig interessieren sich mit Waymo und Google auch kommerzielle Robotaxi-Anbieter medienwirksam dafür, in der Schweiz ihre Dienstleistungen anzubieten.
Der heutige Rechtsrahmen (SVG Art. 25a–25h, VAF) für automatisiertes Fahren ist auf drei Anwendungsfälle zugeschnitten, wovon nur einer das führerlose Fahren betrifft. Dabei wird insbesondere den Kantonen die Aufgabe zugewiesen, zu definieren, welche Strassen (mit Ausnahme der Nationalstrassen, die in der Zuständigkeit des Bundes bleiben) von führerlosen Fahrzeugen befahren werden dürfen. Einige Kantone beginnen schon, das Thema planerisch zu verankern (z. B. der Zürcher Richtplan). Für die Typengenehmigung sowie die Rechte und Pflichten der Operatoren ist der Bund zuständig, für die Zulassung der einzelnen Fahrzeuge aber die Kantone. Dazu kommt noch die Taxi-Gesetzgebung, die vielerorts noch kommunal ist. Und wenn die Fahrzeuge in den öV integriert werden sollen, wird es noch komplexer. Ohne Bundesvision droht dehalb ein Flickenteppich.
Aktuell ist der Bericht des Bundesrates zum Po Töngi (24.4244) pendent, der mögliche Regulierungsmassnahmen für automatisierte Fahrzeuge fordert. Das vorliegende Postulat geht über das Po Töngi hinaus und fordert eine übergeordnete Zukunftsvision, die die Chancen von führerlosen Fahrzeugen in einem integrierten Gesamtverkehrssystem in den Vordergrund stellt und aufzeigt, wie diese Chancen genutzt werden können - durch eine übersichtliche, adäquate und harmonisierte Regulierung.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 29.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
