Parlament / Geschäfte / 26.4449
Verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für Rechenzentren
eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bau eines neuen Rechenzentrums bzw. die Inbetriebnahme eines solchen in einem bestehenden Gebäude soll einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Art. 10a bis Art. 10d des Bundesgesetzes über den Umweltschutz USG unterzogen werden.
Begründung
Die Schweiz hat bereits heute eine der höchsten Dichte an Rechenzentren, viele weitere Projekte sind in Planung oder bereits im Bau. Einerseits sind diese Zentren für den Betrieb der digitalen Infrastruktur unerlässlich und regionale Standorte aus Gründen der digitalen Souveränität begrüssenswert. Andererseits brauchen diese Anlagen signifikante Mengen an Strom und Wasser und produzieren gleichzeitig in hohem Masse ungenutzte Abwärme - mehrere Bauten in der gleichen Region vermögen durch den wissenschaftlich belegten «Daten-Hitzeinsel-Effekt» sogar das Mikroklima zu verändern.
Die bewilligenden Instanzen und Standortgemeinden sind derzeit z.T. mit der Regulierung der negativen Emissionen überfordert, erst recht, wenn die Probleme im Nachhinein auftauchen und eine einvernehmliche Lösung mit den Betreibern der Rechenzentren nicht mehr möglich ist. Die Arbeit der Behörden wird durch fehlende Transparenz hinsichtlich des Energieverbrauchs und der Umweltauswirkungen durch die Firmen zusätzlich erschwert.
Weil ein Ende dieser Entwicklung nicht in Sicht ist und somit bald ein substanzieller Anteil des Stromverbrauchs auf die Rechnung von Rechenzentren geht, weil die Ressource Wasser an vielen Orten des Landes nicht unbegrenzt verfügbar ist, wie spätestens im Hitzesommer 2026 schmerzlich klar geworden ist, und nicht zuletzt auch, weil der Ausbau der digitalen Infrastruktur unter Einhaltung des Umweltschutzes von nationalem Interesse ist, braucht es eine einheitliche nationale Handhabung. Mit der UVP kennt die Schweiz bereits ein taugliches und akzeptiertes Steuerungsinstrument für die Projektierung und den Bau von grossen Bauten und Infrastrukturanlagen, welches sicherstellt, dass die Anforderungen des Umweltschutzes frühzeitig berücksichtigt werden.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 23.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
