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Schutz der Privatsphäre vor KI-Smartglasses und biometrischer Erkennung

eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)

Medien und KommunikationMenschenrechte

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Bestimmungen vorzulegen, um die Privatsphäre und die Grundrechte der Bevölkerung vor den Risiken KI-fähiger Smartglasses und tragbarer Sensoren wirksam zu schützen.

Dabei sind folgende Punkte zu regeln:

• Ein Verbot automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, wie etwa Echtzeit-Identifikationen oder automatische Namenszuordnungen durch Kameras in Brillen und ähnlichen Wearables

• Das Verbot, Bild- und Tonaufnahmen von nicht einwilligenden Drittpersonen für das Training von KI-Modellen oder für Auswertungen durch Subunternehmen weiterzuverwenden.

• Vorgaben für Hersteller und Importeure, wie unmanipulierbare Signalleuchten bei Aufnahmen, die Prüfung technischer Aufnahmesperren bei sensiblen Orten analog zu Drohnen sowie Import- und Zulassungsschranken für mangelhafte Geräte.

• Grundlagen für Trage- und Mitnahmeverbote von Kamerabrillen und anderen Wearables in besonders sensiblen Einrichtungen wie Freibädern, Saunas, Kitas, Spitälern oder Gerichtsgebäuden.

• Eine gestärkte Aufsicht durch den Datenschutzbeauftragten, die Durchsetzung von Schweizer Anlaufstellen für ausländische Anbieter und die Entlastung betroffener Privatpersonen bei der Rechtsdurchsetzung.

Neue Gefahren im Alltag

Mit dem Vordringen intelligenter Kamerabrillen verändert sich die Überwachung im Alltag grundlegend. Die Kamera sitzt unauffällig im Brillengestell und erfasst das Umfeld in Blickrichtung. Für Mitmenschen ist die Aufnahmetätigkeit kaum erkennbar. Kleine Lämpchen werden im Sonnenlicht schnell übersehen oder lassen sich technisch ausschalten. Bereits heute kommt es zu Persönlichkeitsverletzungen durch heimliches Filmen. Es droht ein Zustand, in dem sich Menschen aus Angst vor Überwachung im öffentlichen Leben vorsorglich einschränken.

Kommerzielle Verwertung und Regulierungslücke

Hinzu kommt die kommerzielle Verwertung. Aufnahmen werden an ausländische Server übermittelt, wo Subunternehmen teils intime Szenen manuell sichten, um KI-Systeme zu trainieren. Dies verletzt datenschutzrechtliche Grundsätze. Zivilklagen einzelner Betroffener greifen zu kurz, sobald Aufnahmen im Netz landen. Während die Europäische Union biometrische Erkennung im öffentlichen Raum streng regelt, fehlen in der Schweiz spezifische Schutzbestimmungen. Griffige Regeln und Importstandards sind deshalb notwendig.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 28.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.