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Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen durch eine obligatorische Ernteausfallversicherung

eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)

WirtschaftUmweltLandwirtschaft

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Einführung einer obligatorischen Ernteausfallversicherung für landwirtschaftliche Betriebe zu prüfen und einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie eine faire Prämiengestaltung mittels staatlicher Beitragsstützung und solidarisch getragenem Risiko entlang der gesamten Wertschöpfungskette erreicht sowie eine effiziente Schadensregulierung sichergestellt werden kann, um die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe langfristig zu sichern.

Wie die Ereignisse diesen Sommer gezeigt haben, steht die Landwirtschaft vor grossen Herausforderungen. Die Zunahme von extremen Hitzeperioden mit anhaltender Trockenheit und Wasserknappheit, Extremwetterereignissen wie Starkniederschlägen, Hagel oder starke Temperaturänderungen (u. a. Frost) setzen den Kulturen und Tieren zu, machen diese anfälliger für Krankheiten oder Schädlinge, reduzieren das Wachstum und führen zu verminderten Ernteerträgen oder Totalausfällen sowie langfristigen Folgeschäden mit negativen Begleitwirkungen. Gleichzeitig bedeutet es eine starke psychische und psychische Belastung der arbeitstätigen Menschen in der Landwirtschaft und deren Familien. Um die Ernährungssicherheit der Schweiz sowie die Gesundheit der Menschen langfristig zu sichern, soll deshalb eine obligatorische Ernteausfallversicherung eingeführt werden, um die zunehmenden Risiken und Unsicherheiten der landwirtschaftlichen Produktion solidarisch zu tragen und auszugleichen. Die traditionellen Risikoabsicherungen reichen nicht mehr aus, um die Volatilität der Erträge aufzufangen. Ein Totalausfall einer Hauptkultur kann die Liquidität eines Betriebes für Jahre ruinieren. Eine Versicherungspflicht stellt sicher, dass jeder Betrieb über ein Mindestmass an Absicherung verfügt und schafft Planungssicherheit. Aktuell basieren viele Entschädigungen auf punktuellen staatlichen Notlagenhilfen, die jedoch nicht flächendeckend und oft zu spät greifen. Eine obligatorische Versicherung würde die finanzielle Resilienz der Landwirte und Landwirtinnen stärken, das Risiko systematischer breiter verteilen und die Abhängigkeit von unvorhersehbaren und administrativ aufwendigen staatlichen Ad-hoc-Zahlungsübungen verringern.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 29.10.2026. Rohdaten

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