Parlament / Geschäfte / 26.4514
Fossilausstieg jetzt: Keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr!
eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: StänderatEingereicht (01.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die gesetzlichen Grundlagen vorzulegen, damit spätestens ab dem 1. Januar 2030 in der ganzen Schweiz keine Heizungsanlagen mehr in Betrieb genommen werden, deren Wärmeerzeuger mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Dies gilt für Neubauten ebenso wie für den teilweisen oder vollständigen Ersatz bestehender Heizungsanlagen. Der Bund kann für Härtefälle und bei überwiegendem öffentlichen Interessen Finanzhilfen und Ausnahmen vorsehen.
Begründung
Das Klima- und Innovationsgesetz verlangt, dass der Gebäudesektor seine Emissionen bis 2040 um 82 Prozent und bis 2050 vollständig senkt. Heute verursachen Gebäude noch 8.8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, 22 Prozent der Gesamtemissionen der Schweiz. Trotzdem sind noch immer rund 17% der neu eingebauten Heizungen fossil. Eine Heizung läuft in der Regel rund 20 Jahre. Jede fossile Anlage, die nach 2030 eingebaut wird, ist deshalb 2050 noch in Betrieb oder muss vorzeitig ersetzt werden. Das kostet Eigentümerinnen und Eigentümer doppelt.
Die Kantone haben diesen Schritt selbst vorangetrieben: Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025) sehen für Neubauten und den Heizungsersatz nur noch erneuerbare Heizsysteme vor. Die Umsetzung erfolgt aber Kanton für Kanton, mit unterschiedlichen Fristen und Ausnahmen. Mit der vorliegenden Motion wird ein verbindlicher, schweizweit einheitlicher Stichtag geschaffen. Der Vollzug bleibt bei den Kantonen, die strengere Regeln erlassen können.
Bestehende Heizungen dürfen so bis zum Ende ihrer Lebensdauer weiterlaufen. Wer für den Ersatz finanziell überfordert ist, soll Unterstützung erhalten. Eine Härtefallhilfe kann beispielsweise auf dem Gebäudeprogramm aufbauen. Dieses Vorgehen gibt Eigentümerschaften, Gewerbe und Energieversorgern Planungssicherheit. Zusätzlich senkt jede ersetzte Öl- oder Gasheizung die Abhängigkeit von Importen aus instabilen Regionen und stärkt damit die Versorgungssicherheit der Schweiz.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 30.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
