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Schutzstatus S: Finanzielle Unterstützung gewährleisten, ohne Kantone und Gemeinden zu belasten

eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: StänderatEingereicht (02.10.2026)

FinanzwesenMigrationSozialer Schutz

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, die derzeit geltenden einschlägigen Rechtsgrundlagen beizubehalten.

Eine dauerhafte Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist noch nicht in Sicht. Der Bundesrat hat daher am 19. August 2026 beschlossen, den Schutzstatus S und die damit verbundenen Integrationsförderungsmassnahmen bis zum 4. März 2028 zu verlängern.

Das Entlastungspaket des Bundes sieht im Asylbereich vor, die Dauer der Bundesbeiträge von sieben auf fünf Jahre zu verkürzen. Eine Massnahme, die für die Kantone eine doppelte Belastung bedeutet: Zum einen wird die finanzielle Unterstützung durch den Bund gekürzt, und zum anderen erhalten immer mehr vom Schutzstatus S Betroffene eine B-Bewilligung. Für diese Personen gilt dann in Bezug auf die Sozialhilfe der Grundsatz der Gleichbehandlung gegenüber den ansässigen Personen.

In der Debatte im Vorfeld der Verabschiedung wurden die Gesamtfolgen des Massnahmenpakets und die damit verbundene Verlagerung der Lasten auf Kantone und Gemeinden nicht ausreichend deutlich gemacht. Die Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung der Asylverordnung 2, mit der die Gleichstellung von Schutzbedürftigen mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Sozialhilfe gegenüber der einheimischen Bevölkerung gestrichen wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus. Auch der Bund sollte nun Korrekturen vornehmen und sich stärker an den Kosten beteiligen.

Für den Kanton Tessin wird die Gesamtbelastung auf der Grundlage der aktuellen Prognosen für den Zeitraum 2027–2032 auf über 300 Millionen Franken geschätzt, wovon mehr als die Hälfte auf den Bereich des Schutzstatus S entfällt. Etwa 1’700 Personen mit dem Schutzstatus S könnten zudem in die erste Gruppe für den Übergang zur B-Bewilligung fallen.

Nun sehen aber die finanziellen Aussichten des Bundes rosiger aus: ein weiterer Grund, die Massnahme erneut zu prüfen. Zudem wurde der Schutzstatus S bis 2028 verlängert. Deshalb lässt sich die Streichung der Bundesbeiträge, die Kantone und Gemeinden zusätzlich belasten würde, noch weniger rechtfertigen.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 29.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.