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Verteilung des WTO-Zollkontingents für Wein: 20 % versteigern und 80 % nach Massgabe der Inlandleistung

eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: StänderatEingereicht (02.10.2026)

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Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat passt die Verteilung des WTO-Zollkontingents für Wein so rasch wie möglich an, sodass 20 % versteigert und 80 % nach Massgabe der Inlandleistung zugeteilt werden.

Am 1. Oktober 2026 hat das WBF mitgeteilt, auf die Vorlage zur Verteilung des Zollkontingents für Wein der Welthandelsorganisation (WTO) von 170 Millionen Litern nach Massgabe der Kauf- und Keltermenge von Schweizer Trauben (als Methode «nach Massgabe der Inlandleistung» bezeichnet) zu verzichten. Dieser Vorschlag war vom 11. März bis 18. Juni 2026 in der Vernehmlassung. Angekündigt wurde, dass das WTO-Zollkontingent für Wein im Rahmen des Verordnungspakets 2027 versteigert werden solle. Dieser Entscheid berücksichtigt einen Teil der während der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen, bietet jedoch der seit Jahren stark gebeutelten Schweizer Weinproduktion wenig Perspektiven.

Mit einer Lösung, die beide Ansätze kombiniert, könnte man sowohl den Interessen der Weinimporteure in einem liberalen System nachkommen als auch eine gewisse Absatzgarantie für Schweizer Weine sicherstellen. Ein solches System würde rasch Wirkung zeigen, die Schweizer Weinbranche aber nicht davor bewahren, angesichts des rückläufigen Weinkonsums strukturelle Anpassungen vorzunehmen. Die Einführung eines solchen Systems würde den Druck auf den Schweizer Markt und den durch ausländische Weine entstandenen unlauteren Wettbewerb ausgleichen, ohne den Schweizer Weinen einen vollständigen Schutz zu bieten. Somit bliebe der Markt offen und liberal.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 27.10.2026. Rohdaten

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