Parlament / Geschäfte / 26.4567
Schutz für werdende Mütter und Neugeborene
eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Einführung eines zweiwöchigen, aus der Erwerbsersatzordnung finanzierten vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubs vorsieht. Dieser Urlaub darf keine Kürzung des nachgeburtlichen Mutterschaftsurlaubs nach sich ziehen.
Begründung
Laut dem Bericht in Erfüllung des Postulats 15.3793 müssen 80 Prozent der Frauen ihre Erwerbstätigkeit während der Schwangerschaft unterbrechen. In den letzten zwei Wochen vor der Geburt sind 70 Prozent der werdenden Mütter krankgeschrieben. Nur jede sechste Frau arbeitet bis zur Geburt.
Ein zweiwöchiger Mutterschaftsurlaub vor dem Geburtstermin würde werdenden Müttern in der Schweiz einen grossen gesundheitlichen und organisatorischen Nutzen bieten. Er würde insbesondere das Risiko medizinischer Komplikationen oder einer Frühgeburt infolge von beruflichem Stress verringern, die mit der Doppelbelastung durch Arbeit und letzte Vorbereitungen verbundenen Ängste lindern, Krankschreibungen verhindern, die zu Spannungen mit dem Arbeitgeber führen können, und genügend Zeit verschaffen, um das Neugeborene unter den bestmöglichen Bedingungen willkommen zu heissen. Da der vorgeburtliche Mutterschaftsurlaub Erschöpfung und Stress der Mutter abbauen würde, hätte er auch einen indirekten positiven Einfluss auf die Gesundheit des neugeborenen Kindes.
Schliesslich würde sich die Einführung eines vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubs auch für die Arbeitgeber positiv auswirken. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 24.4492 betont, würde er für sie mehr Planungssicherheit und ein geringeres finanzielles Risiko bedeuten, da sie während dieser Zeit von der Lohnfortzahlungspflicht befreit wären.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
