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26.4572PostulatVBSoffen

Schutz kritischer Infrastrukturen vor Cyberbedrohungen und Drohnen: Wer tut was und wann?

eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)

StaatspolitikSicherheitspolitik

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, in Kürze einen Bericht über die Regelung der Verantwortlichkeiten im Bereich des Schutzes kritischer Infrastrukturen zu verfassen, einschliesslich und insbesondere jener, die sich in privatem Eigentum befinden oder einem autonom operierenden Unternehmen gehören. Dabei ist ein Schwerpunkt auf die Komplexität des föderalen politischen Systems und die gegenseitige Abhängigkeit von Staat und Eigentümern von Infrastrukturen, insbesondere im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen eines erfolgreichen Angriffs, zu legen. Der Bericht soll die Möglichkeit untersuchen, die Hauptverantwortung für den Schutz samt weitreichenden Entscheidungskompetenzen in die Hände der Eigentümer zu legen und den hoheitlichen staatlichen Stellen Aufgaben wie Beratung, Definition von Standards usw. zu übertragen. Auch die Frage der Finanzierung ist zu behandeln.

Die Bedrohung ist real und nimmt rasch zu, sogar exponentiell. Daher müssen wir unsere Prozesse hinterfragen. Diese müssen standardisiert und innerhalb kürzester Zeit umsetzbar sein und im Gleichschritt mit der Entwicklung der Bedrohung weiterentwickelt werden können. Alle europäischen Länder sind mit dieser Problematik konfrontiert; es gibt keine einheitliche oder pauschale Lösung. Die Schweiz muss sich im Ausland informieren und sich dabei auf tragende Grundsätze stützen, die die Entscheidungsfindung positiv beeinflussen: den Grundsatz der Eigenverantwortung, eine strategische Vision auf Bundesebene, Pragmatismus, eine Umsetzung auf kantonaler Ebene usw.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 26.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.