Parlament / Geschäfte / 26.4575
Erarbeitung eines neuen Mietzinsmodells
eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Am 25. September 2026 publizierte der Bundesrat den "Bericht über die Überarbeitung des geltenden Mietzinsmodells und deren Regeln für die Anpassung der Mietzinse". Er macht darin eine Auslegeordnung zum heutigen Mietzinsmodell, das die Grundlage für Mechanismen und Prozentsätze in der Verordnung bildet und macht Ausführungen zu eine Abkehr von der Kostenmiete, wie sie der Bundesrat mit einem indirekten Gegenvorschlag zur Mietpreisinitiative vorschlägt.
Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung folgender Fragen:
1. Gemäss Bericht fanden Fachaustausche mit drei Experten statt. Nach welchen Kriterien wurden diese drei Personen ausgewählt? Beurteilt der Bundesrat die drei Experten als ausgewogene Runde?
2. Weshalb gab es kein Fachgespräch mit Casafair, obwohl von dieser Organisation ebenfalls ein Mietzinsmodell entwickelt wurde?
3. Die Weiterentwicklung der Kostenmiete wurde im Bericht auf Grund des IAZI-Berichts eingehend untersucht. Zur Vergleichsmiete gibt es lediglich zwei Zeilen, dass die Weiterentwicklung von Statistiken einen bedeutenden Aufwand erfordern, zur Entwicklung eines hedonischen Modells gibt es keine Ausführungen. Weshalb wurden die Herausforderungen einer Vergleichsmiete nicht untersucht?
4. Heute existiert kein Vergleichsmietemodell. Dagegen gibt es von privaten Immobilienbüros verschiedene Angebotspreisindizes. Sie unterscheiden sich in ihren Resultaten beträchtlich. Woher nimmt der Bundesrat die Zuversicht, dass ein Vergleichsmietemodell einfacher, transparenter und vertrauenswürdiger sein soll als ein Kostenmietemodell?
5. Der Bundesrat sieht die Möglichkeit vor, alle vier Jahre den Mietzins an die Vergleichsmiete anzupassen. Hat der Bundesrat berechnet, wie sich die Mietzinse in vergangenen Perioden entwickelt hätten, hätten Vermietenden diese Möglichkeit bereits gehabt?
6. Weshalb wurden im Bericht weder die Möglichkeit einer automatischen Überprüfung der Mieten noch prozedurale Vereinfachungen zur Überprüfung untersucht?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
