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Klimaanpassung stärken: Adapt+ bedarfsgerecht finanzieren

eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)

FinanzwesenUmwelt

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, die Finanzierung des Förderprogramms Adapt+ langfristig am steigenden Förderbedarf für Klimaanpassungsmassnahmen auszurichten und dabei den ursprünglich ermittelten Förderbedarf angemessen zu berücksichtigen. Es ist sicherzustellen, dass förderfähige Projekte bei weiter steigender Nachfrage nicht aufgrund fehlender finanzieller Mittel abgelehnt werden müssen.

Mit Adapt+ unterstützt der Bund Kantone, Gemeinden und weitere Trägerschaften bei konkreten Massnahmen zur Anpassung an die Klimaerwärmung. Das 2025 gestartete Programm stösst auf grosses Interesse. 2025 wurden rund 3,4 Millionen Franken verpflichtet, 2026 bereits rund 8,3 Millionen. Der Bund geht selbst von weiter steigender Nachfrage nach Fördermitteln aus. Nach den ausgeprägten, lang anhaltenden Hitzeperioden des Sommers 2026 ist mit vielen zusätzlichen Projekten, insbesondere zum Hitzeschutz, zu rechnen.

Umso irritierender ist, dass der Bundesrat die Finanzplanung für Klimaanpassungsprojekte deutlich nach unten korrigiert hat. Bisher waren für 2027 10 Millionen, für 2028 15 Millionen und für 2029 18,5 Millionen Franken vorgesehen. Im aktuellen Voranschlag 2027 sind es nur noch 7 Millionen für 2027 und je 10 Millionen für 2028 und 2029.

Bei der Schaffung der gesetzlichen Grundlage (Art. 37b CO2-Gesetz) wurde ein deutlich höherer Förderbedarf ausgewiesen. BAFU und BFE schätzten 2023 den Bedarf für die breite Umsetzung erprobter Klimaanpassungsmassnahmen in einem Bericht auf 20 bis 25 Millionen Franken pro Jahr. Diese Grössenordnung wurde auch im Parlament aufgegriffen. Bundesrat Rösti bezeichnete 25 Millionen Franken für Anpassungsmassnahmen im Ständerat als «guten ersten Ansatz» und hielt fest, dass diese Mittel benötigt würden.

National- und Ständerat schufen in der Folge die gesetzliche Grundlage für die Förderung. Der Nationalrat stärkte die Finanzierungsbasis zusätzlich durch Zweckbindung von Einnahmen aus Sanktionen.

Zwar können bereits heute mehr Mittel verpflichtet werden, als im jeweiligen Jahr budgetiert sind. Wie weit dieser finanzielle Spielraum reicht, ist jedoch unklar. Angesichts der steigenden Nachfrage gilt es deshalb, vorausschauend zu handeln: Die Finanzierung muss mit dem Förderbedarf Schritt halten, bevor förderfähige und wirksame Klimaanpassungsprojekte aus finanziellen Gründen nicht mehr unterstützt werden können.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.