Parlament / Geschäfte / 26.4597
Der Schweizer Milchproduktion eine wirtschaftliche Perspektive geben und eine dezentrale Produktion gewährleisten
eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 37 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes (Standardvertrag im Milchsektor) um folgende Anforderungen zu ergänzen: Die Erstmilchmenge bis zur Höhe des durchschnittlichen Milchproduktionsvolumens der Betriebe (nämlich 188'000 kg im Jahr 2025) muss gemäss dem Richtpreis für das A-Segment bezahlt werden.
Begründung
Die Milchproduktion steht unter Druck, was den wirtschaftlichen Fortbestand der Milchbetriebe gefährdet. Die Branche ist einem anhaltenden strukturellen Niedergang ausgesetzt, der die dezentrale landwirtschaftliche Produktion bedroht. Darum ist ein rechtlicher Rahmen zu schaffen, der dieser den verfassungsmässigen Auftrag gefährdenden Entwicklung Einhalt gebietet.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Standardvertrags lässt sich eine dezentrale Milchproduktion in allen Gebieten aufrechterhalten. Dadurch würde die Freiheit der Produzentinnen und Produzenten, in Segmenten mit geringerer Wertschöpfung zu produzieren, nicht eingeschränkt, die wirtschaftliche Planbarkeit jedoch verbessert.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 29.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
