Parlament / Geschäfte / 26.4607
"Demokratie- und wirtschaftsfreundliche Briefporti"
eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, den Auftrag der Schweizerischen Post gemäss Postgesetzgebung (PG, SR 783.0 und PV, SR 783.01) dahingehend anzupassen, dass
• die Rücksendung von Wahl- und Abstimmungscouverts für den Absender/die Absenderin unentgeltlich ist,
• Briefantworten an Behörden für den Absender/die Absenderin unentgeltlich sind,
• für grosse Mengen von Geschäftsantwortsendungen ein Massenrabatt gewährt wird.
Begründung
Wahlen und Abstimmungen sind der Kern der direkten Demokratie. Für die Stimmabgabe bei Urnengängen ist die Briefwahl der Normalfall. Viele Stimmberechtigte senden das Couvert mit dem ausgefüllten Wahl- bzw. Abstimmungszettel via Post an die Gemeinde zurück. Manche Kantone und Gemeinden übernehmen das Porto für die Rücksendung. Studien zeigen, dass diese Vorfrankierung die Stimmbeteiligung um 1 bis 3 Prozentpunkte erhöht (z. B. https://www.uniaktuell.unibe.ch/2026/vorfrankierte_abstimmungscouverts_als_schubser). Die Vorfrankierung hat also relevanten Einfluss auf die Stimmbeteiligung und damit auf die Repräsentativität der direktdemokratischen Beschlüsse.
Anfang August gab die Post die neuen Tarife ab 2027 bekannt. Wenig beachtet wurde eine Tarifänderung, die die Vorfrankierung für Kantone und Gemeinden massiv verteuert. Konnten diese bislang von einem Sondertarif analog B-Post-Massenversand für Geschäftsantwortsendungen (GAS) profitieren, will die Post diesen ab 2027 nicht mehr anbieten. Die Vorfrankierung verteuert sich dadurch von 74 Rp. auf 1.30 Fr. pro Couvert. Damit wird die Vorfrankierung massiv unattraktiver. Kantone und Gemeinde, die bislang die Vorfrankierung übernahmen, könnten künftig darauf verzichten. Andere, die die Vorfrankierung in Erwägung zogen, dürften nun davon absehen. Mittelfristig ist eine Absenkung der Stimmbeteiligung zu erwarten. Das liegt nicht im Interesse der Schweiz.
Auch abgesehen von Wahlen und Abstimmungen scheint diskutabel, warum GAS an Behörden frankiert werden müssen. Wer vom Staat zum Briefverkehr aufgefordert wird, soll kein Porto zahlen müssen.
Der Sondertarif für GAS fällt auch für Firmen weg, unabhängig davon, wie gross deren Briefvolumen ist (der Sondertarif galt bisher ab 350 Briefen/Monat). Das bedeutet Zusatzkosten für viele Firmen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
