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Die kritischen Infrastrukturen sofort besser schützen

eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)

SicherheitspolitikFinanzwesenMedien und KommunikationEnergie

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen vorzubereiten, um die kritischen Infrastrukturen der Schweiz besser zu schützen. Die Betreibenden sollen zum Beispiel dazu verpflichtet werden, ihre Anlagen und Rechenzentren gegen Terrorismus, Hacker sowie Drohnenangriffe abzusichern.

Die Schweiz hat mehrere globale Dreh- und Angelpunkte, beispielsweise in der Vermögensverwaltung, im Zahlungsverkehr (SWIFT), die AKW's oder in der Stromverteilung (Stern von Laufenburg). Diese Situation macht sie zu einem bevorzugten Ziel für Angriffe im Rahmen eines hybriden Krieges.

Zahlreiche Berichte zeigen, dass diese kritischen Infrastrukturen aktuell nur unzureichend geschützt sind, insbesondere vor Cyber- oder Drohnenangriffen.

Eines der Probleme liegt darin, dass es keine gesetzliche Verpflichtung für die Betreibenden gibt. Einfache Massnahmen wie IT-Sicherheitsaudits oder die Installation von Schutznetzen gegen Drohnen sind beispielsweise nicht vorgeschrieben.

Das Parlament hatte im Frühling 2023 die Motion 23.3001 der SIK-S angenommen. In seiner Stellungnahme schreibt der Bundesrat, dass der Bund keine umfassende Regulierungskompetenz besitze. Diese müsse zuerst im Rahmen einer Teilrevision der Bundesverfassung geschaffen werden.

Art. 61 der Bundesverfassung überträgt dem Bund die Kompetenz, zum Schutz von Gütern im Falle eines bewaffneten Konflikts Gesetze zu erlassen. Diese Bundeskompetenz wurde bereits erfolgsreich genutzt, um im Jahr 2013 das Bundesgesetz zum Schutz von Kulturgütern im Falle eines bewaffneten Konflikts, einer Katastrophe oder einer Notlage (SR 520.3) zu erlassen. Es braucht also keine weitere Verfassungsgrundlage, um die kritische Infrastruktur zu schützen.

Die Drohungslage hat sich seit drei Jahren verschärft. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Der Bericht des Bundesrates vom 18. September 2026 über die Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz ist interessant, aber es bleibt eine Strategie. Sie erlaubt es nicht, die Ziele in der nötigen Frist zu erreichen.

Das Parlament soll schneller gesetzlich handeln können. Auch um das Notrecht des Bundesrates zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz gemäss Art. 185 der Bundesverfassung zu vermeiden.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 26.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.