Parlament / Geschäfte / 26.4621
Unterricht in Gleichstellung: Mindeststandard für mehr Chancengleichheit
eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Gesetzgebung anzupassen, um in Abstimmung mit den Kantonen über die EDK einen Mindeststandard für Unterricht in Gleichstellungsfragen während der obligatorischen Schulzeit einzuführen, wobei er sich beispielsweise am Modell des Sportunterrichts orientieren kann.
Begründung
Auch wenn die Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Verfassung verankert ist und einige Kantone bereits über entsprechende Programme verfügen, wird der Unterricht in Gleichstellung sehr uneinheitlich umgesetzt. Diese Fragmentierung schwächt die pädagogische Wirkung und schränkt die Fähigkeit der Schweiz ein, gegen anhaltende Ungleichheiten vorzugehen.
Internationale Untersuchungen zeigen, dass systematischer Unterricht in Geschlechtergleichstellung bereits im frühen Kindesalter Stereotype abbaut, Diskriminierung vorbeugt und den sozialen Zusammenhalt stärkt. Schweden, Finnland und Island schreiben nationale Mindeststandards vor (verbindliche Gleichstellungspläne, Integration als Querschnittsthema in die Lehrpläne), die konkrete und nachhaltige Auswirkungen haben. Angesichts der Tatsache, dass die Anzahl Femizide in der Schweiz einen Höchststand erreicht hat (22 Fälle im Jahr 2025) und der Maskulinismus im Internet zunimmt, ist ein altersgerechter und an den gesellschaftlichen Kontext angepasster Unterricht in Gleichstellung notwendiger denn je.
Anders als beim Sportunterricht, bei dem Artikel 68 Absatz 3 BV dem Bund eine ausdrückliche Zuständigkeit einräumt, besteht für die Gleichstellung der Geschlechter keine entsprechende verfassungsrechtliche Grundlage, da das Schulwesen in die Zuständigkeit der Kantone fällt (Art. 62 BV). Die Motion schreibt keine bestimmte Vorgehensweise vor: Sie fordert den Bundesrat auf, einen geeigneten Weg auszumachen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der von der Schweiz bereits eingegangenen Verpflichtungen (Istanbul-Konvention, CEDAW). Die Kantone würden ihre Autonomie bei den Lerninhalten behalten, wobei die Koordination innerhalb der Sprachregionen (EDK-Ost, CIIP, CDIP-TI) erfolgen würde, um kulturelle Angemessenheit und gemeinsame Grundsätze in Einklang zu bringen.
Jeder Schülerin und jedem Schüler die Fähigkeiten zu vermitteln, Gleichstellungsfragen zu verstehen und Diskriminierung zu erkennen, ist eine wichtige Investition, mit der wir Ungleichheiten vorbeugen können, statt sie später beseitigen zu müssen. Diese Massnahme passt in die Gleichstellungsstrategie des Bundesrats und würde dessen Kampf gegen sexistische und sexualisierte Gewalt ergänzen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 28.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
