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26.4638InterpellationEDIoffen

Strengere Massstäbe für toxikologische Pestizidprüfungen

eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)

UmweltLandwirtschaftGesundheit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

• Wie viele Wirkstoffe (WS) und Pestizide wurden in der Schweiz seit 2017 neu zugelassen?

• Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass eine toxikologische Prüfung eines WS mittels einmalig durchgeführter Tierstudien z.B. zur Krebsauslösung mit nur 400 Ratten und Mäusen nicht ausreicht, um zuverlässige Schlussfolgerungen zu ziehen, welche Dosis für Menschen oder Nutztiere gesundheitlich unbedenklich sei?

• Erachtet der Bundesrat Validierung (Wiederholung von Studien) in der toxikologischen Prüfung nicht als notwendig? Wenn nicht: Weshalb soll seiner Meinung nach gerade bei den Pestiziden von diesem allgemein akzeptierten naturwissenschaftlichen Standard abgewichen werden dürfen?

• Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass angesichts der wissenschaftlichen Mängel der toxikologischen Prüfung von WS die übliche Kommunikation, die Pestizide seien bei vorschriftsgemässem Gebrauch sicher, kaum vertretbar ist?

• Was hält der Bundesrat davon, dass WS nur zugelassen werden, wenn die toxikologische Prüfung durch eine vom Hersteller unabhängige Forschungsinstitution durchgeführt wurde?

• Wie bewertet der Bundesrat den Ansatz, vergleichbar mit der Zulassung neuer Medikamente: bevölkerungsbezogene Beobachtungsstudien sind verbindlich und bestimmen mit über den Marktverbleib von WS?

Die Zulassung neuer Wirkstoffe (WS) in Pestiziden bedingt eine toxikologische Prüfung. Diese muss im Wesentlichen beantworten: a) Welche Dosis ist sicher? b) Welche Auswirkungen sind bei Menschen oder Tieren bei Überschreitung der Dosis zu erwarten? Die herstellenden Firmen führen die toxikologischen Prüfungen selbst durch, werten sie aus und reichen die Resultate den Behörden in kaum auswertbarem Format ein. Neuzulassungen von WS stützen sich meistens auf einmalig durchgeführte Studien, deren Ergebnisse folglich nicht validiert sind. Anders als bei Medikamenten sind bevölkerungsbezogene Beobachtungsstudien nach Markteinführung nicht vorgeschrieben. Der gesamte Prozess missachtet zentrale wissenschaftliche Grundsätze. Der Fachartikel dazu in der Zeitschrift Reculatory toxicology and Pharmacology.

Die Schweizer Behörden können EU-Zulassungsentscheide für Pflanzenschutzmittel anerkennen und gestützt darauf die inländische Zulassung beschliessen: Vgl. Ausführungen des Bundesrats zur Motion 21.4164 Bregy.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.