Parlament / Geschäfte / 26.4642

26.4642MotionWBFoffen

Strukturverbesserung im Weinbau - Anpassung der Kriterien

eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)

FinanzwesenLandwirtschaft

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass der vom Parlament bewilligte Zusatzkredit von 10 Millionen Franken für Strukturverbesserungen im Weinbau umfassender und wirksamer eingesetzt werden kann. Insbesondere ist die Strukturverbesserungsverordnung so anzupassen, dass nicht rückzahlbare Beiträge für die freiwillige Rodung leichter zugänglich sind, die Verwendung der Mittel auf Bewässerung, Wassermanagement, Sortenumstellung, Rebberginfrastrukturen usw. sowie Investitionen in Innovation und Klimaresilienz auszuweiten ist und die Zweckmässigkeit des zehnjährigen Wiederbepflanzungsverbots überprüft wird.

Im Budget 2026 erhöhte das Parlament den Kredit für Strukturverbesserungen im Weinbau um 10 Millionen Franken. Bis zum 15. September 2026 hatten die Kantone jedoch erst rund 1,1 Millionen Franken beantragt, also ungefähr 11 Prozent des Zusatzkredits. Die heutigen Voraussetzungen schränken die Nutzung eines vom Parlament bewusst geschaffenen Instruments damit erheblich ein.

Strukturpolitik darf nicht nur den Abbau von Rebflächen finanzieren. Sie muss dem Schweizer Weinbau ermöglichen, sich anzupassen, d.h. Sorten zu erneuern, Wasser effizienter zu bewirtschaften, Mauern, Terrassen und Zufahrten zu erhalten, Kosten zu senken und Innovation zu fördern. Damit werden Kulturlandschaften, regionale Wertschöpfungsketten und nicht verlagerbare Arbeitsplätze gesichert. Gleichzeitig bleiben einheimisches Produktivkapital und weinbauliches Know-how erhalten, die nach ihrem Verlust nur schwer wiederaufgebaut werden können.

Am 1. Oktober 2026 kündigte der Bundesrat unter anderem die Anpassung der Rebflächen als Stossrichtung an. Deshalb müssen Bund und Kantone ihre Förderprioritäten koordinieren können, und die bereits bewilligten Mittel müssen der tatsächlichen Restrukturierung dienen. Damit die vom Parlament beschlossenen Beträge effizienter eingesetzt werden können, braucht es u.a. eine Anpassung der Strukturverbesserungsverordnung.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.