Parlament / Geschäfte / 26.465
Handel mit völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen verbieten
eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Es ist ein Bundesgesetz zu schaffen, das folgende wirtschaftliche Tätigkeiten mit den israelischen Siedlungen im seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiet verbietet:
• die Einfuhr von Waren mit Ursprung in diesen Siedlungen und die Ausfuhr von Waren mit Bestimmungsort in diesen Siedlungen;
• den Erwerb von Immobilien in diesen Siedlungen, ausgenommen durch Erbgang;
• den Erwerb und die Aufstockung von Beteiligungen an Unternehmen mit Hauptsitz und Produktionsstätte in diesen Siedlungen.
Die Verbote erfassen Handlungen in der Schweiz sowie entsprechende Auslandshandlungen von Personen mit Schweizer Bürgerrecht oder Wohnsitz in der Schweiz und von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Das Gesetz sieht wirksame Kontrollen, verhältnismässige Strafbestimmungen und Massnahmen gegen die Umgehung der Verbote über Drittstaaten vor.
Ausgenommen sind humanitäre Hilfe sowie friedenspolitische Bemühungen und die dafür erforderlichen Tätigkeiten. Ebenfalls ausgenommen sind wirtschaftliche Tätigkeiten mit hinreichendem palästinensischem Bezug, sofern sie nicht zur Errichtung oder Aufrechterhaltung der Siedlungen beitragen.
Begründung
Die israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet sind völkerrechtswidrig. Ihr Ausbau geht mit der Enteignung von Land und der Verdrängung der palästinensischen Bevölkerung einher und untergräbt eine friedliche Zweistaatenlösung. Der Absatz von Siedlungsprodukten und Investitionen in Siedlungsunternehmen stärken die wirtschaftliche Grundlage dieser Politik.
Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten vom 19. Juli 2024 die Pflichten anderer Staaten präzisiert. Sie müssen Massnahmen treffen, um Handels- und Investitionsbeziehungen zu verhindern, die zur Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Situation beitragen. Sie dürfen diese Situation weder als rechtmässig anerkennen noch unterstützen (Ziff. 278–279). Die Initiative konkretisiert diese völkerrechtlichen Pflichten für klar bezeichnete wirtschaftliche Tätigkeiten.
Das norwegische Aussenministerium hat am 19. Juni 2026 einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben. Auch der belgische Ministerrat hat am 18. Juli 2026 einen Erlassentwurf zur Unterbindung von Importen aus den Siedlungen gebilligt.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 05.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
