Handel mit völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen verbieten
déposé le 01.10.2026 à la Session d'automne 2026Premier conseil: Conseil nationalEingereicht (01.10.2026)
- LégislationAttribué selon une règle: Une initiative parlementaire : un projet d’acte issu du Parlement lui-même.
Parcours dans les conseils
Les décisions des conseils et des commissions, dans les termes des Services du Parlement.
Aucune décision d’un conseil ou d’une commission pour l’instant.
Texte déposé
Es ist ein Bundesgesetz zu schaffen, das folgende wirtschaftliche Tätigkeiten mit den israelischen Siedlungen im seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiet verbietet:
• die Einfuhr von Waren mit Ursprung in diesen Siedlungen und die Ausfuhr von Waren mit Bestimmungsort in diesen Siedlungen;
• den Erwerb von Immobilien in diesen Siedlungen, ausgenommen durch Erbgang;
• den Erwerb und die Aufstockung von Beteiligungen an Unternehmen mit Hauptsitz und Produktionsstätte in diesen Siedlungen.
Die Verbote erfassen Handlungen in der Schweiz sowie entsprechende Auslandshandlungen von Personen mit Schweizer Bürgerrecht oder Wohnsitz in der Schweiz und von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Das Gesetz sieht wirksame Kontrollen, verhältnismässige Strafbestimmungen und Massnahmen gegen die Umgehung der Verbote über Drittstaaten vor.
Ausgenommen sind humanitäre Hilfe sowie friedenspolitische Bemühungen und die dafür erforderlichen Tätigkeiten. Ebenfalls ausgenommen sind wirtschaftliche Tätigkeiten mit hinreichendem palästinensischem Bezug, sofern sie nicht zur Errichtung oder Aufrechterhaltung der Siedlungen beitragen.
Ce texte n’existe qu’en allemand.
Développement
Die israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet sind völkerrechtswidrig. Ihr Ausbau geht mit der Enteignung von Land und der Verdrängung der palästinensischen Bevölkerung einher und untergräbt eine friedliche Zweistaatenlösung. Der Absatz von Siedlungsprodukten und Investitionen in Siedlungsunternehmen stärken die wirtschaftliche Grundlage dieser Politik.
Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten vom 19. Juli 2024 die Pflichten anderer Staaten präzisiert. Sie müssen Massnahmen treffen, um Handels- und Investitionsbeziehungen zu verhindern, die zur Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Situation beitragen. Sie dürfen diese Situation weder als rechtmässig anerkennen noch unterstützen (Ziff. 278–279). Die Initiative konkretisiert diese völkerrechtlichen Pflichten für klar bezeichnete wirtschaftliche Tätigkeiten.
Das norwegische Aussenministerium hat am 19. Juni 2026 einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben. Auch der belgische Ministerrat hat am 18. Juli 2026 einen Erlassentwurf zur Unterbindung von Importen aus den Siedlungen gebilligt.
Ce texte n’existe qu’en allemand.
Source : Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consulté le 05.10.2026. Données brutes
Publication non officielle. Les noms, les chiffres et les textes des votes figurent sans modification, tels que les Services du Parlement les publient.
