Parlament / Geschäfte / 26.466
Den Einsatz von KI in der Rechtspflege regeln
eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Die Verfahrensgesetze auf Bundesebene sind dahingehend zu ändern, dass eine Regelung für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) durch die Gerichtsbehörden eingeführt wird. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen soll insbesondere vermieden werden, dass das Entscheidungsverfahren selbst von der KI beeinflusst wird; denn dieses soll weiterhin in den Händen der Richterinnen und Richter liegen. Als Grundlage für die neuen Bestimmungen sollen die Grundrechte und die Leitsätze dienen, die teilweise in den Verhaltenskodizes oder in den nicht bindenden Instrumenten in Zusammenhang mit dem Einsatz von KI enthalten sind. Besondere Bedeutung soll zudem dem Datenschutz beigemessen werden.
Begründung
Die KI entwickelt sich in allen Lebensbereichen rasend schnell. Auch die Justizbehörden können sich bei der Rechtsprechung dieser Entwicklung nicht entziehen. Es gibt zahlreiche nützliche KI-Anwendungen, die zu effizienteren Abläufen in der Rechtspflege beitragen können, so bei den juristischen Recherchen oder der Analyse der bestehenden Rechtsprechung.
Bereits heute wäre es möglich, den Gerichtsentscheid selbst an die KI zu delegieren. Die Realität hat die Vorstellung dabei bereits überholt: Es besteht schon heute die Möglichkeit, die KI zu beauftragen, anhand der eingespeisten Parteieingaben die Entscheidentwürfe zu verfassen … Auch ohne so weit zu gehen, werfen gewisse Anwendungen der KI sehr heikle Fragen im Zusammenhang mit der Achtung der Grundrechte und der verfassungsmässigen Grundsätze (Nichtdiskriminierung, Neutralität, Unabhängigkeit, Datenschutz usw.) auf. Es braucht einen Rahmen für den Einsatz von KI, bevor sich die Praxis in eine Richtung entwickelt, die diese Rechte und Grundsätze verletzt, dies im Interesse einer funktionsfähigen Justiz und der Rechtsunterworfenen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 20.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
