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Fortpflanzungsschädliche PFAS-Pestizide: Wie lange will die Schweiz noch zuwarten?
eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der PFAS-haltige Wirkstoff Fluorochloridon gilt seit 2018 als fortpflanzungsgefährdend. Acht Jahre später ist er in der Schweiz immer noch zugelassen. Die EFSA identifizierte kürzlich drei «critical areas of concern»: Ein erhöhtes Langzeitrisiko für Säugetiere, endokrinschädliche Eigenschaften bei Mensch und Wildtieren und dass sich der Wirkstoff zu TFA abbaut, einer kurzkettigen PFAS-Verbindung, die bereits heute weit verbreitet in Schweizer Grundwasser und Lebensmitteln vorkommt. Die EU-Zulassung von Fluorochloridon läuft im Oktober 2027 aus.
Dieses Muster wiederholt sich: Ein Stoff wird vom Bund zugelassen, jahrelang eingesetzt, es bestätigt sich seine Gefährlichkeit und die Behörden reagieren Jahre danach mit Einschränkungen und einem Verbot – aber zu spät, um eine langfristige Belastung von Böden, Gewässern, Tieren und Menschen und insbesondere eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu verhindern.
Dänemark hat daraus Konsequenzen gezogen und die Zulassung von PFAS-haltigen Pestiziden widerrufen. Die Schweiz hingegen wartet lieber die regulatorischen Entwicklungen der EU ab.
Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
• Wie viele in der Schweiz zugelassene PSM enthalten Fluorochloridon, für welche Anwendungen sind sie zugelassen und welche Mengen wurden in den letzten zehn Jahren in Verkehr gebracht?
• Wie viele in der Schweiz zugelassene PSM enthalten PFAS oder Stoffe, die sich zu TFA abbauen können, für welche Anwendungen sind sie zugelassen und welche Mengen wurden in den letzten zehn Jahren in Verkehr gebracht?
• Wie erklärt er, dass er den seit acht Jahren als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff Fluorochloridon, der nun auch im Verdacht steht, hormonell wirksam zu sein, bislang nicht verboten hat?
• Ist er bereit, die Zulassung von Fluorochloridon zu widerrufen? Wenn ja, nach welchem Zeitplan? Wenn nein, warum nicht?
• Ist er bereit, die Zulassung von PFAS-Wirkstoffen und Stoffen, die sich zu TFA abbauen können, in Pestizide rasch zu widerrufen, ähnlich, wie dies Dänemark getan hat?
• Falls nicht: Weshalb verzichtet die Schweiz auf die Anwendung des Vorsorgeprinzips, bei einem mutmasslich fortpflanzungsgefährdenden Stoff, der das Grundwasser heute schon grossflächig belastet und für den er eine weitere Zunahme der Konzentration prognostiziert?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
