Parlament / Geschäfte / 26.7010
SOGIESC-Merkmale: Welche Staaten sind sicher? Welche nicht?
eingereicht am 02.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (09.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 09.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Diverse Länder schränken derzeit die Rechte von LGBTIQ+-Personen wesentlich ein (Beispiel Türkei, Beispiel Senegal). Das SEM anerkennt die sogenannten SOGIESC-Markmale als grundlegenden Teil der Identität; Personen, welche im Herkunftsland wegen ihrer Zugehörigkeit zur LGBTIQ+-Gemeinschaft «ernsthaft gefährdet» sind, wird die «Flüchtlingseigenschaft» zuerkannt. - Für welche Staaten trifft das Kriterium der «ernsthaften Gefährdung» zu? - Nach welchen Kriterien findet diese Staaten-Beurteilung statt?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) sammelt und prüft Informationen über die Situation in den Herkunftsländern von Asylsuchenden, dies auch betreffend LGBTIQ+-Personen. Bei Verfolgungsgründen, die mit der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und / oder dem Geschlechtsausdruck oder den Geschlechtsmerkmalen, abgekürzt OSIEGCS zusammenhängen, hält sich das SEM an den Ansatz, den der Europäische Gerichtshof entwickelt hat. Das bedeutet, dass es in der Regel nicht ausreicht, aus einem Land zu kommen, in dem homosexuelle Handlungen strafbar sind, um deswegen automatisch als Flüchtling anerkannt zu werden.
Personen, die wegen der Offenlegung ihrer OSIEGCS schwerwiegende Nachteile erlitten haben oder zu erleiden drohen oder die aus diesem Grund unerträglichem psychischem Druck ausgesetzt sind, werden als Flüchtlinge anerkannt.
Jeder Asylantrag wird individuell geprüft. Dabei wird die Situation im Herkunftsland berücksichtigt und mit der individuellen Situation der betroffenen Person abgeglichen. Bei einer LGBTIQ+-Person umfasst dies auch die Analyse der Lebensrealität in ihrem Herkunftsland und ob sie schwerwiegende Nachteile erleidet.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
