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26.7047Fragestunde. FrageEJPDerledigt

Asyl: Verfahrensdauer / Schnellverfahren

eingereicht am 04.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (09.03.2026)

Migration

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 09.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage

1. Der Bundesrat hat eine massive Beschleunigung der Asylverfahren angekündigt. Warum dauern die sogenannten 24-Stunden-Verfahren noch immer deutlich länger – und bis wann liefert der Bundesrat ein Verfahren, das diesen Namen verdient? 2. Warum erhalten Antragsteller aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote unter 5 % kein systematisch abgekürztes Verfahren?

• Das sogenannte «24-Stunden-Verfahren» bedeutet, dass das Staatssekretariat für Migration innerhalb von 24 Stunden sämtliche Verfahrensschritte durchführt. Dies beinhaltet Registrierung, biometrische Datenerfassung, Datenbankabgleiche, Befragung der Asylsuchenden und gegebenenfalls die Einleitung eines Dublin-Verfahrens. Ein rechtskräftiger Entscheid oder eine Rückführung innerhalb von 24 Stunden war jedoch nie vorgesehen, da weiterhin die gesetzlichen Verfahrens- und Beschwerdefristen gelten. Dublin-Verfahren dauern bekanntlich länger, weil der angefragte Staat bis zu zwei Monate Zeit hat, auf ein Übernahmeersuchen der Schweiz zu reagieren.

• Das «24-Stunden-Verfahren» richtet sich gezielt an Asylsuchende aus Herkunftsstaaten mit tiefer Schutzquote. Es ist insbesondere auf Asylsuchende aus nordafrikanischen Herkunftsstaaten ausgelegt, welche etwa 80% der Gesuche aus Herkunftsstaaten mit einer Schutzquote von bis zu 5% ausmachen. Es handelt sich also um ein systematisch abgekürztes Verfahren. Das «24-Stunden-Verfahren» basiert darauf, dass das gesamte Asylverfahren innert kurzer Zeit durchgeführt wird. Dazu gehört auch die Befragung der Asylsuchenden inklusive des Dolmetschens. Um diese Verfahren zügig durchführen zu können, ist eine gewisse Planbarkeit notwendig. Auf Grund der hohen Gesuchszahlen aus dem Maghreb ist dies gegeben. Bei Gesuchstellenden aus Ländern, aus welchen nur sporadisch ein Asylgesuch gestellt wird, ist dies jedoch nicht gegeben.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.