Parlament / Geschäfte / 26.7104
Werden nur Pflanzenschutzmittel (PSM) zugelassen, die keine unannehmbaren Auswirkungen haben?
eingereicht am 04.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (09.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 09.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Der Bundesrat schreibt zur Mo 25.3374, PSM «werden nur zugelassen, wenn sie keine unannehmbaren Auswirkungen auf Mensch, Tier oder Umwelt haben». - Wie viele der letzten 100 PSM, die verboten wurden, zeigten eben solche Auswirkungen? Bei wie vielen waren negative Wirkungen auf Menschen ausschlaggebend? - Wird der Bund künftig antworten, dass PSM nur zugelassen werden, wenn sie nach dem aktuellen Stand des Wissens keine unannehmbaren Auswirkungen auf Mensch, Tier oder Umwelt haben? Wenn nein, warum?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Gründe für den Rückzug von 100 Pflanzenschutzmittel-Zulassungen zu eruieren und zusammenzustellen, ist mit sehr grossem Aufwand verbunden. Im Rahmen der Fragestunde ist es daher nicht möglich, die erste Frage zu beantworten.
Die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln können aus unterschiedlichen Gründen zurückgezogen werden: einerseits, weil die Genehmigung des Wirkstoffs befristet ist und die Zulassungsinhaberinnen die erforderlichen Unterlagen zu seiner Erneuerung nicht einreichen. Andererseits, weil die Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel eine Überprüfung eingeleitet hat, um zu prüfen, ob die Zulassung die aktuell geltenden Anforderungen einhält. Sollte sich dabei herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, kann die Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel neue Anwendungsbedingungen und Auflagen festlegen, einzelne Anwendungen oder gegebenenfalls auch die gesamte Zulassung zurückziehen. Somit kann gewährleistet werden, dass zugelassene Pflanzenschutzmittel nach dem jeweils aktuellen Stand des Wissens keine unannehmbaren Auswirkungen auf Menschen, Tier oder Umwelt haben.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
