Parlament / Geschäfte / 26.7120
Mobile Auto-Blitzer im Einsatz in Städten wie Zürich - Ist Bewilligung durch ASTRA rechtmässig?
eingereicht am 04.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (09.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 09.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
In einigen Schweizer Städten, wie Zürich, werden sogenannte "Autoblitzer" eingesetzt, wobei für Geschwindigkeitskontrollen mobile Radarmessgeräte in Personenwagen (mit Personal) eingebaut werden. Diese dienen kaum der Verkehrsberuhigung, sondern eher monitären Interessen.
1. Ist es richtig, dass der Einsatz dieser Blitzer-Fahrzeuge vom ASTRA bewilligt werden muss?
2. Was meint der Bundesrat dazu, dass diese Anlagen gut gekennzeichnet sein müssten?
3. Werden dafür jeweils noch Parkplätze belegt?
Stellungnahme des Bundesrates
• Nein, das Aufstellen von Radaranlagen fällt in den Aufgabenbereich der nach kantonalem Recht zuständigen Verkehrspolizei. Radaranlagen müssen vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) zugelassen sein, damit die Polizei sie im Strassenverkehr einsetzen darf.
• Es gibt im Bundesrecht keine Vorschrift, wonach Radaranlagen gut gekennzeichnet sein müssen. Sie dürfen jedoch die Verkehrssicherheit sowie den reibungslosen Betrieb der Strasseninfrastruktur nicht beeinträchtigen.
• Aus bundesrechtlicher Sicht ist die Benützung von Parkplätzen für Radarkontrollen nicht verboten.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
