Parlamento / Oggetti / 26.7120
Mobile Auto-Blitzer im Einsatz in Städten wie Zürich - Ist Bewilligung durch ASTRA rechtmässig?
depositato il 04.03.2026 nella Sessione primaverile 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (09.03.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 09.03.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
In einigen Schweizer Städten, wie Zürich, werden sogenannte "Autoblitzer" eingesetzt, wobei für Geschwindigkeitskontrollen mobile Radarmessgeräte in Personenwagen (mit Personal) eingebaut werden. Diese dienen kaum der Verkehrsberuhigung, sondern eher monitären Interessen.
1. Ist es richtig, dass der Einsatz dieser Blitzer-Fahrzeuge vom ASTRA bewilligt werden muss?
2. Was meint der Bundesrat dazu, dass diese Anlagen gut gekennzeichnet sein müssten?
3. Werden dafür jeweils noch Parkplätze belegt?
Questo testo esiste solo in tedesco.
Parere del Consiglio federale
• Nein, das Aufstellen von Radaranlagen fällt in den Aufgabenbereich der nach kantonalem Recht zuständigen Verkehrspolizei. Radaranlagen müssen vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) zugelassen sein, damit die Polizei sie im Strassenverkehr einsetzen darf.
• Es gibt im Bundesrecht keine Vorschrift, wonach Radaranlagen gut gekennzeichnet sein müssen. Sie dürfen jedoch die Verkehrssicherheit sowie den reibungslosen Betrieb der Strasseninfrastruktur nicht beeinträchtigen.
• Aus bundesrechtlicher Sicht ist die Benützung von Parkplätzen für Radarkontrollen nicht verboten.
Questo testo esiste solo in tedesco.
Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi
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